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also wenn man ein Jahresabo hat für die Strecke 10 müsste man Ende des Jahres ungefähr bei 0 € ankommen....
18. April 2018 14:31; Akt: 18.04.2018 14:39 Print

Am Dienstag war das Team des Europäischen Verbraucherzentrums am Bahnhof im Einsatz, um Bahnfahrer über ihre Rechte zu informieren. (Bild: L'essentiel)
Wie Flugpassagiere haben auch Bahnreisende in Luxemburg ein Recht auf Entschädigung. «Bei einer Verspätung von mindestens einer Stunde oder bei Annullierung des Zuges kann der Fahrgast entweder seine Reise stornieren und eine Rückerstattung verlangen oder fortsetzen. In diesem Fall hat er Anspruch auf eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises für eine Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten oder 50 Prozent wenn der Zug mehr als zwei Stunden Verspätung hat» erklärt Jean-Loup, Angestellter und Jurist im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ Luxemburg).
«Dieses Recht ergibt sich aus einer europäischen Regelung, die von allen EU-Mitgliedsstaaten angewandt wird», erklärt Karin Basenach, Direktorin des Zentrums.
Was halten die Bahnnutzer von der EVZ-Initiative am Bahnhof? Obwohl Zugpendler Olivier «noch nie davon gehört» hat, gibt es das Europäische Verbraucherzentrum bereits seit 1991. Seit seiner Gründung informiert das EVZ die Verbraucher über europäisches Verbraucherrecht in verschiedenen Bereichen wie Betrug, Reisen, Finanz oder Versicherungen. Die Hälfte der eingegangenen Beschwerden betreffen Online-Einkäufe.
Links:
Europäisches Verbraucherzentrum Luxemburg
CFL über Fahrgastrechte
(Émilie Étienne/jt/L'essentiel)
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Funktioneiert jo nie bis op annulation du train. Well et fiert jo baal all 15 min een. Hdgvg
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