Recht in Luxemburg

06. September 2017 16:07; Akt: 07.09.2017 07:39 Print

«Unter-​​Röcke-​​Filmen» in Luxemburg nicht verboten

LUXEMBURG – Der Spanner, der zuletzt dabei erwischt wurde, wie in Bussen in der Hauptstadt Frauen unter die Röcke filmte, kann im Großherzogtum nicht strafrechtlich belangt werden.

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In Frankreich würde der Täter nicht ungeschoren davonkommen. (Bild: Editpress)

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Der Mann, der seit fünf Jahren auf den Buslinien zwischen dem Bahnhof und dem Kirchberg Frauen unter die Röcke filmt, kann seine zweifelhafte Sammlung ungestraft erweitern: Seine Handlung ist in Luxemburg nicht rechtswidrig.

Der Fall wurde von der Luxemburger Justiz bereits im Jahr 2012 zu den Akten gelegt. «In Anbetracht des Grundgesetzes und bei strikter Auslegung des Strafrechts stellt dieser Sachverhalt keinen unerlaubten Eingriff in die Privatsphäre dar. Die Justiz musste also so handeln», stellt Justizsprecherin Diane Klein klar.

Klage keine Erfolgsaussicht

Das Datenschutzgesetz vom 11. August 1982 bestraft jedermann, der vorsätzlich die Privatsphäre anderer verletzt, indem er eine Person an einem nicht-öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung mit einer Kamera oder einem Tonbandgerät aufnimmt. «Die öffentlichen Verkehrsmittel gelten jedoch als öffentlicher Raum. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft keinen Einfluss auf diese Art des Voyeurismus», erklärt Klein.

Eine Klage der Geschädigten hat also keine Aussicht auf Erfolg. «Das ist erschütternd und absolut inakzeptabel. Das Gesetz muss dringend geändert werden. Ich und die anderen Frauen müssen nun abwägen, was wir dafür tun können», klagt eine der Frauen, die von dem Mann gefilmt und anschließend die Polizei alarmiert hatte. Sie haben die Möglichkeit bei der Regierung vorzusprechen oder eine entsprechende Petition einzureichen.

(Gaël Padiou/L'essentiel)

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Die beliebtesten Leser-Kommentare

  • Monique am 07.09.2017 07:43 Report Diesen Beitrag melden

    1. Ënnert de Kleeder ass zweifellos Privatsphär, egal wou een ass, suguer am Bus! 2. Ass Voyeurismus dann net strofbar? 3. A wat ass mat Dateschutz? Dierf jo och am Prinzip am öffentleche Raum kengem säi Gesiicht - an dat hänkt jo bei eis aus de Kleeder eraus - ouni diem seng zoustëmmung fotograféieren, gell?

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  • Markus am 07.09.2017 08:11 Report Diesen Beitrag melden

    Danke, gut zu wissen. Wo war noch gleich meine Kamera?

  • sputnik am 07.09.2017 10:55 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    @ Bernd Würde trotzdem es drauf ankommen lassen und mal sehen wie die Richter entscheiden. Eines steht fest und das zu 100% , wenn sowas in meiner Gegenwart passieren würde , dann würde ich einschreiten und glaube es mir , würde ihm seinen Smartphone auf Vibration stellen und irgendwo hin stecken dass er sein lebelang nicht mehr auf die geringste Idee käme als Filmproduzent aufzutreten .

Die neusten Leser-Kommentare

  • Hinterwäldler am 07.09.2017 21:08 Report Diesen Beitrag melden

    Also, in Deutschland nennt man solche Typen Spanner. Derartiges Verhalten ist klar widerrechtlich. Infrage kommt Paragraf 201 a des Strafgesetzbuches, insbesondere Absatz zwei: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.“ Manchmal glaubt man wirklich, wir leben hier am A.. der Welt. Sachen, die in anderen Ländern selbstverständlich sind, bedürfen hier einer Klärung!

  • Klein Geist am 07.09.2017 20:40 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Sorry, aber bei den ganzen kuenstlichen Aufregungen & fehlgeleiteten Emanzipation Heutzutage, faellt mir nur eine Idee ein...Wenn ich schon mit einem Rock auf mich aufmerksam machen moechte, wuerde ich die Beine einfach aber so was von weit spreitzen, damit er mit seiner Steuerung gar nicht mehr klar kommen wuerde... Dieser Mensch ist doch auch nur ein Opfer seiner Selbst... ^^

  • Knouterketti am 07.09.2017 20:29 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Nemmen krank den Typ Giff ech daat mierken giff ech schons wessen waat ech giff machen zb richteg haart jeitzen oder demjenigen gudd mam Knee dohinner treffen ewou et gudd weh deet

  • Kassandra am 07.09.2017 20:18 Report Diesen Beitrag melden

    Das ist ja wirklich unglaublich: Der Mann photographiert ja nicht etwa einfach nur die Passagiere, sondern verletzt klar ihr Persönlichkeitsrecht. In Deutschland ist es beispielweise verboten, Personen zu photographieren, wennn sie sich in einer Situation befinden, wo das Ablichten sie in ihrer Menschenwürde verletzen könnte. Hier ist wohl klar, dass der Mann in den Intimbereich der Frauen eindringt. Mich wundert ebenfalls, dass die Busse der Stadt Luxemburg nicht einfach ein Mitfahrverbot verhängt haben. Schliesslich belastet er andere Fahrgäste. Armes Luxemburg!

  • jimbo am 07.09.2017 19:48 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Eng Foto vun dem Dabo machen, an —>ANONYM— (mat engem falschen Account an engem Internetcafe) posten, esou dass jiddereen weess, wien et ass!!