Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH ändert Luxemburg seine Gesetzgebung über Studien-Stipendien. Auch Kinder von Grenzgängern sollen künftig ein Anrecht auf die Hilfen des Staates bekommen. Luxemburg will keine Berufung gegen das Urteil einlegen. «Das Gericht hat seine Entscheidung getroffen. Wir respektieren diese und werden das Gesetz entsprechend ändern», erklärte Hochschulministerin Martine Hansen am Donnerstag.
Hochschulministerin Martine Hansen (CSV) kündigte am Donnerstag Änderung des Stipendien-Gesetzes an.(Bild: Editpress)
Finanzielle Unterstützung für Studenten in Luxemburg
Derzeit hat jeder Student mit Wohnsitz in Luxemburg unabhängig von Einkommen der Eltern ein Anrecht auf Stipendien, die sich auf mehr als 13'000 Euro pro Jahr belaufen - die Hälfte davon ist als Darlehen mit niedrigen Zinsen zurückzuzahlen.
Für Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten und Steuern bezahlen und so ein Anrecht auf die meisten Sozialleistungen haben, wurden finanzielle Hilfen für Kinder ab 18 Jahren gestrichen.
Reaktionen:
«Das Urteil ist logisch»
Vincent Jacquet vom LCGB: «Das Urteil, das an diesem Donnerstag vom Europäischen Gerichtshof gefällt wurde, ist völlig klar. Das Prinzip des Wohnortes wird als eine einfache Diskriminierung angesehen und bestätigt das, wofür wir uns eingesetzt haben.»
Nico Clément, OGBL: «Dieser Sieg ist logisch. Der Staat hätte sich aber die ganze Demütigung sparen können, indem er die Einigungsversuche akzeptiert und die Gesetzesvorlage geändert hätte.»
Wie die Regelung genau aussehen wird, ist derzeit noch unklar. In der kommenden Woche soll ein «Konsultationsprozess zum Thema» beginnen und verschiedene Szenarien untersucht werden.
94 Millionen Euro für 16'000 Studenten
Weniger Geld für alle, so könnte die neue Aufteilung aussehen, wie die Ministerin erklärte: «Die Höhe des Stipendiums wird sicherlich sinken, denn die Anzahl der Begünstigten steigt.» Im vergangenen Jahr kosteten die Stipendien den Luxemburger Staat 94 Millionen Euro. 16'000 Studenten profitierten von der Beihilfe von bis zu 13'000 Euro im Jahr (siehe Infokasten).
Ebenfalls möglich wäre folgende Regelung: Der Staat vergibt keine Stipendien mehr, sondern lediglich vergünstigte Darlehen für Studenten. Diese Kredite müssten junge Berufsanfänger dann zurückzahlen, es sei denn sie arbeiten und leben in Luxemburg. In diesem Fall könnte der Staat ihnen die Rückzahlung erlassen. Diese Lösung hatte auch das EU-Gericht in seinem am Donnerstagmorgen verkündeten Urteil vorgeschlagen.
Kläger können auf Entschädigung hoffen
Auf eine rückwirkende Entschädigung hoffen können allerdings nur die 550 Familien, die sich im April 2011 an das Verwaltungsgericht gewandt hatten. Zahlungen aus vergangenen Jahren bekommen sie nur dann, wenn sie vor Gericht siegen sollten. Das Urteil steht noch aus, da die Richter die Entscheidung auf europäischer Ebene abwarten wollten.
(sb/L'essentiel Online mit Pa.T.)
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Wenn man jetzt allerdings die Hilfe halbiert, verlieren alle. Es soll immerhin auch Luxemburger geben die ihr Studentenleben damit finanzieren. Besser wäre es z.B. die Hilfe an Umkosten zu binden (Miete, Strom, Internet) Studenten die an die eigene Uni gehen, sollten eine kleine Pauschal bekommen. Es kann nicht sein, dass man im Hotel Mama lebt und jährlich 6500€ für nichts machen sammelt. Es soll des weiteren ja auch noch Luxemburger die mit der Hilfe leben.