Was tun im Falle eines Atomunfalls? Der Umweltausschuss hat am Mittwoch erneut den 2018 eingeführten Gesetzentwurf 7221 zur «Haftpflicht bei Unfällen» diskutiert. Ziel ist es, eine «höhere Rechtssicherheit für die Bewohner des Großherzogtums» zu erreichen.
«Der Zweck des Gesetzes ist es, ein spezielles System der nuklearen zivilrechtlichen Haftung einzuführen, um die rechtliche Handhabe zu verbessern», sagte die Umweltministerin Carole Dieschbourg den Abgeordneten. Es gibt derzeit keinen Rechtsrahmen im Land.
Einbeziehung von «Sammelklagen»
Einige Mitglieder haben Zweifel an der Relevanz des Gesetzes geäußert, da es schwierig ist, im Falle eines Atomunfalls einen anderen Staat zu verklagen. Die Umweltministerin erwiderte, dass die Mehrheit der Betreiber private Unternehmen seien.
Auch die Europaabgeordneten haben angeregt, die Möglichkeit einer Sammelklage in die luxemburgische Rechtssprechung aufzunehmen. Sie gibt Opfern im Falle eines Unfalls die Möglichkeit, gemeinsam Klage einzureichen.
(mm/L'essentiel)
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d'Verseuchungsindustrie huët ons all an der Hand a wann eppes zu Cattenom passéiert si mir all hops a machen guër néicht méih ... d'Franzousen konnten dat jo och locker bauen an den 80er Joëren, well d'Lëtzeburger déih Zeit mat Bommen bedroht gi sin, fir dat sie ophaalen mat manifestéieren ... an och haut gëtt net op déih Leit gelauschtert, déih sech schon sou lang géint sou Katastrophenbetrieber wiëren ... an zousätzlech zu Cattenom, kréien mir och weiderhin den Atommüll op d'Grenz getesselt ... Atomkraftsëcherheet gëtt et net, well d'Erd sech bewegt an de Mënsch Mëscht baut ...
Wir et net mei unbruecht zekucken , Cattenom vum Netz zehuelen an dofir zesuergen datt et Bud net an Loft geet ? Ech wunnen an der zone 1 , wann den Kessel bruzzelt stinn mir nach just hei zeliichten ! Dono helleft eng Sammelklo och net mei vill !
Une belle farce être ministre pour parler de tel bêtise le Luxembourg n’aura jamais d’effet sur les autres pays