
Top, dat ass mol eng gudd Léisung fir deen Huddel do.
12. Januar 2021 12:55; Akt: 12.01.2021 13:42 Print
Grenzgänger können auch künftig kein Kindergeld für die Kinder ihrer Ehegatten erhalten.
Im April 2020 hatte der EU-Gerichtshof (EuGH) im Streit eines Grenzgängers mit der Luxemburger Familienkasse entschieden, dass ein Mitgliedsstaat dem Kind des Ehepartners eines Grenzgängers die Zahlung der Familienbeihilfe nicht verweigern darf, auch wenn das Kind nicht direkt mit dem Grenzgänger verwandt ist.
Die aktuelle Rechtslage in Luxemburg steht dieser Auslegung durch den Gerichtshof allerdings entgegen. Denn die Zahlung an Stiefkinder beitragszahlender Arbeitnehmer ist derzeit nicht vorgesehen. Den Kindern der Ehepartner wird derzeit allerdings eine Zulage gewährt. Die EU-Richter sahen in der derzeitigen Praxis im Großherzogtum jedoch eine «indirekte Diskriminierung». Luxemburg muss seine Gesetzgebung in diesem Punkt anpassen. Dazu hat Familienministerin Corinne Cahen (DP) gemeinsam mit der Zukunftskeess (Kasse für die Zukunft der Kinder, CAE) eine «tragfähige Lösung» erarbeitet. Diese wurde dem zuständigen Chamberausschuss am Dienstag vorgestellt.
Mit dem neuen Gesetz soll der Anspruch auf Familienleistungen statt bisher dem Kind dem arbeitenden Elternteil zustehen. So könne Luxemburg die Ungleichbehandlung zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Arbeitnehmern effektiv beseitigt, ohne dass Luxemburg gezwungen wäre, zusätzliche Familienzulagen zu zahlen. «Der Ausschluss würde nicht mehr auf dem vom EuGH kritisierten Wohnsitzkriterium beruhen», erklärte die Vorsitzende der CAE den Abgeordneten.
Durch die Änderung würde sofort 340 Kinder aus verschiedenen Gründen aus der Förderung fallen. Zum einen sind Kinder von studentischen Eltern betroffen, wenn die Eltern nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigt sind oder die Eltern aus anderen Gründen nicht arbeiten. Außerdem fallen Kinder von EU-Beamten nicht unter das Gesetz, da diese anderen Regelungen unterliegen. Um mögliche Härtefälle zu verhindern sieht der Gesetzestext eine Übergangsfrist vor, ehe die Betroffenen keine Familienbeihilfe mehr erhalten.
Im Familienministerium ist man überzeugt, dass die Lösung weiter Verfahren vor dem EuGH verhindert. Nach Beurteilung wäre eine weiter Öffnung der Familienbeihilfe für alle Kinder, die im gleichen Haushalt wie ein nicht ansässiger Arbeitnehmer leben, keine Alternative. Denn ein solcher Ansatz wäre zu teuer und führe zu einer unübersichtlichen Situation, heißt es aus dem Ministerium. Aktuell liegt der Familienkasse 600 laufende Anträge über Familienbeihilfe vor. Diese können aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht bearbeitet werden, können aber auf Grund des EuGH-Urteils vorerst allerdings auch nicht abgelehnt werden.
(jw/L'essentiel)
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warum haben EU-Beamte andere Regelungen. Die dürfen doch auch Grenzüberschreitend für andere Bürger entscheiden. Also das ist nicht in Ordnung.
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