

Wenn de Bettel ze fill gesüffelt steht awer net do
11. Dezember 2017 13:54; Akt: 11.12.2017 14:27 Print
Bisher muss der Arbeitgeber bei der CNPD nachfragen, bevor er Videoüberwachung installieren kann. Das soll sich mit einem neuen Gesetz bald ändern. (Bild: DR)
«Man sollte nicht den Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer auf dem Altar der administrativen Vereinfachung opfern», schreibt die Arbeitnehmerkammer CSL am Montag in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf über den Schutz personenbezogener Daten. Heute muss jeder Arbeitgeber die Nationale Datenschutzkommission (CNPD) informieren, bevor er ein Mitarbeiterüberwachungssystem einrichtet. Mit ihren beiden Gesetzentwürfen wolle die Regierung diese derzeit gültige Vereinbarung aushebeln.
Dieses«ineffektive System» werde die Einführung von Bestimmungen verhindern, die «weniger in die Privatsphäre der betroffenen Personen eingreifen», so ein Sprecher der CSL. «Durch die Abschaffung der Genehmigungspflicht wird diese praktische Bewertung der Videoüberwachungsvorgänge am Arbeitsplatz nicht mehr stattfinden, bevor diese zum Nachteil der Arbeitnehmer durchgeführt werden».
Ferner fordert die Arbeitnehmerkammer, dass Delegationen von Mitarbeitern aus allen Unternehmen (und nicht mehr nur aus Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten) bei der Einrichtung solcher Überwachungskameras das Mitentscheidungsrecht hat.
(MC/L'essentiel)
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Wenn de Bettel ze fill gesüffelt steht awer net do
Sinn mer net all schon genuch iwwerwaacht an gesteiert!? Vun allem ëppes, just näischt Mënschlesches mei ):
Immer schlimmer
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