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an däitschland därf een 250 km/h op der autobunn fuhren ! mee , ët muss een och kënne fuhren ,mir kleng luxusburger sin dat jo net gewinnt
24. September 2018 12:16; Akt: 24.09.2018 17:40 Print
Auf der deutschen A7 in Schleswig-Holstein wurden am Samstag zwei Luxemburger leicht und mittelschwer verletzt. Sie kamen mit ihrem Mercedes in Höhe der Ausfahrt Großaspe aus ungeklärter Ursache von der Straße ab, überschlugen sich mehrfach und kamen schließlich hinter einem Zaun zum Stehen. Das Auto beschädigte die Begrenzung auf etwa 200 Metern, wie die Kieler Nachrichten melden.
Die beiden Insassen mussten von den Rettungskräften aus dem Wrack befreit werden. Im Innern des Pkw lösten laut Polizeiangaben alle Airbags aus. Durch die Wucht des Aufpralls wurde die Karosserie komplett zerstört, die Motorhaube abgerissen und Fahrzeugteile über Dutzende Meter der Straße verteilt. Insgesamt wurden drei Feuerwehren zum Unfallort gerufen. Die Polizei sicherte den Unfallort ab und leitete den Verkehr auf zwei Spuren daran vorbei.
(sw/L'essentiel)
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an däitschland därf een 250 km/h op der autobunn fuhren ! mee , ët muss een och kënne fuhren ,mir kleng luxusburger sin dat jo net gewinnt
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an däitschland därf een 250 km/h op der autobunn fuhren ! mee , ët muss een och kënne fuhren ,mir kleng luxusburger sin dat jo net gewinnt
Net nemmen daat. Och op der klengster Landstrooss dierf een 100 fouren wann de Bausch op der Autobunn nach just 90 erlaabt !!!
@ Losheimer: nët ganz korrekt! An D sin op de Landstroossen 100 erlaabt, do WOU se erlaabt sin. An a L ass dat NëT erlaabt. Och nët mat 90 op der Autobunn.
In Deutschland darf man auf der Autobahn so schnell fahren wie man will. Und das kann auch über 250 sein. Die Beiden dürfen sich allerdingsdarauf einstellen Feuerwehr und den ganzen Schaden selber begleichen zu dürfen, denn wenn man die 130 km/h überschreitet, macht man das auf eigenes Risiko und eventuell ohne Versicherungsschutz. Das Prinzip nennt man Richtgeschwindigkeit. Und der Losheimer hat wohl den Führerschein im Lotto gewonnen, sonst würde er wissen, dass die maximale Geschwindigkeit auf der Landstrasse 130 ist. Getrennte Fahrbahnen und zwei Spuren in jede Richtung vorausgesetzt.
@dusninja: scheint nicht nur der Losheimer hat den Fschein im Lotto gewonnen: auf Landstrassen mit baulich getrennten Fahrstreifen gibt es keine Begrenzung. 130 ist Richtgeschwindigkeit. Paragraph 3 (3c) StVO.