Diesen Beitrag melden
ech perseinlech geif jeder reiem roden dass dei leit dei do Member sin aus dem verrein austrieden well dei machen nach just fir Grenzgänger an neicht fir dei hei am Land hei lieven
24. Februar 2017 14:39; Akt: 24.02.2017 16:23 Print

Die Kinder von Grenzgängern müssen sich für eine Hilfe entscheiden. (Bild: DR)
Der Krach um die Stipendien ist noch immer nicht vorbei. Obwohl das Verwaltungsgericht am 11. Mai 2016 die Verordnungen des Staats für falsch befunden hat, hat der Verwaltungsgerichtshof am 16. Februar auf das Gegenteil entschieden. Das erklärt die Gewerkschaft OGBL in einem Statement am Freitag. Mit ihrer Entscheidung erkennen die Richter auch das Prinzip an, dass die Kinder von Grenzgängern kein Recht auf Wohnungsbeihilfe in Frankreich (APL) und Finanzhilfe aus Luxemburg haben.
«Eine skandalöse und anti-europäische Entscheidung», erklärt die OGBL. Denn Studenten, deren Eltern in Luxemburg wohnen und in Frankreich studieren, profitieren von beiden Finanzspritzen. «Diese Entscheidung ist eine Versagung von Gerechtigkeit», behauptet die OGBL und kritisiert, dass der Gerichtshof sich nicht an den Europäischen Gerichtshof gewendet hat.
OGBL prüft Beschwerde
Das Urteil seit hauptsächlich «von den Interessen des Staats» geprägt, sagt die OGBL. Die Gewerkschaft prüft derzeit, ob es eine Möglichkeit gibt, gegen den Staat eine Beschwerde wegen «falscher Anwendung von europäischen Gesetzen seitens des Staats sowie der Gerichtsbarkeit» einzureichen. Laut dem Ministerium für Hochschulwesen, das die neuen Regelungen autorisiert hat, entlasten die den öffentlichen Haushalt um drei Millionen Euro.
Der Luxemburger Staat hat sich beim Thema Stipendien seit Jahren verheddert. Die erste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fiel am 20. Juni 2013. Im letzten Dezember hat das Gericht der Regierung schon einmal auf die Finger geschlagen: Einmal, um die Bedingung zu streichen, dass Grenzgänger fünf Jahre ununterbrochen im Großherzogtum gearbeitet haben, damit ihre Kinder in den Genuss der Stipendien kommen. Und dann, weil die Kinder von Grenzgänger-Patchworkfamilien ausgeschlossen waren.
(MC/L'essentiel)
Unsere Leser kommentieren fleißig – Tag für Tag gehen Hunderte Meinungen zu allen möglichen Themen ein. Da die Verantwortung für alle Inhalte auf der Website bei der Redaktion liegt, werden die Beiträge vorab gesichtet. Das dauert manchmal eben einige Zeit.
Womöglich wurde der Beitrag in einer Fremdsprache verfasst. Wir geben nur Kommentare in den Landessprachen Luxemburgisch, Deutsch und Französisch frei. Beiträge, die Beleidigungen, Verleumdungen oder Diffamierungen enthalten, werden sofort gelöscht. Auch Kommentare, die aufgrund mangelnder Orthografie quasi unlesbar oder in Versalien geschrieben sind, werden das Licht der Öffentlichkeit nie erblicken.
«L'essentiel» ist nicht dazu verpflichtet, eingehende Kommentare zu veröffentlichen. Ebenso haben die kommentierenden Leser keinen Anspruch darauf, dass ihre verfassten Beiträge auf der Seite erscheinen.
Schreiben Sie an feedback@lessentiel.lu
Hinweis: Wir beantworten keine Fragen, die sich auf einzelne Kommentare beziehen.
Diesen Beitrag melden
ech perseinlech geif jeder reiem roden dass dei leit dei do Member sin aus dem verrein austrieden well dei machen nach just fir Grenzgänger an neicht fir dei hei am Land hei lieven
einklappen
ech perseinlech geif jeder reiem roden dass dei leit dei do Member sin aus dem verrein austrieden well dei machen nach just fir Grenzgänger an neicht fir dei hei am Land hei lieven
Pascal ech ennerstetzen dech bei denger Iwwerleung