Studienförderung

19. Juni 2013 21:56; Akt: 20.06.2013 15:27 Print

Grenzgänger-​​Kinder haben Recht auf Stipendien

LUXEMBURG - Am Donnerstag hat der EuGH entschieden, dass die Kinder von Grenzgängern in Luxemburg ein Anrecht auf Stipendien haben.

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Mehr als 550 Studierende, deren Eltern Grenzgänger sind und deren Stipendien abgelehnt wurden, hatten sich im April 2011 an das Verwaltungsgericht gewandt, um Einspruch gegen die Ablehnung einzulegen. (Bild: L'essentiel)

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Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Recht den Kinder von Grenzgängern in Luxemburg gegeben. Sie dürfen nun ein Recht auf finanzielle Hilfen im Studium haben.

Laut EuGH ist das vorhandene Gesetz zu restriktiv. In seinem Urteil vom Donnerstag weist der Gerichtshof darauf hin, dass eine Beihilfe, die zur Finanzierung des Hochschulstudiums eines Kindes gewährt wird, gegenüber einem Arbeitnehmer aus der Grenzregion unterhaltsberechtigt ist. Diese soziale Vergünstigung sei ihm nach den gleichen Voraussetzungen zu gewähren wie auch inländischen Arbeitnehmern.

Der Gerichtshof stellte somit klar, dass diese Gleichbehandlung auch Grenzarbeitnehmern zuteilwerden kann, die in einem EU-Staat ihre unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, aber in einem anderen EU-Mitgliedsland wohnen. Außerdem kann sich das Kind eines Grenzgängers dann, wenn ihm die soziale Vergünstigung unmittelbar gewährt wird, selbst auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen.

EuGH weist Alternativen auf

Laut Gerichtshof gebe es weniger einschränkende Maßnahmen, um das Ziel der Luxemburger Gesetzgeber zu erreichen. Um «Stipendiumtourismus» zu vermeiden, könnte die Gewährung der finanziellen Hilfe an die Voraussetzung geknüpft werden, dass der Grenzgänger für einen bestimmten Mindestzeitraum in Luxemburg arbeitet. Auch könnte ein als Studienhilfe gewährtes Darlehen an die Bedingung geknüpft werden, dass der begünstigte Studierende nach Abschluss seines Studiums im Ausland nach Luxemburg zurückkehrt, um dort zu arbeiten und zu wohnen. Schließlich könnte die Hilfe, die dem Studierenden im Land des Grenzgängern gewährt wird, bei der Gewährung der Luxemburger Unterstützung berücktsichtigt werden.

Die Schlussfolgerung des EuGH: Die angefochtene luxemburgische Regelung geht über das hinaus, «was zur Erreichung des vom Gesetzgeber verfolgten Ziels erforderlich ist. Diese Regelung verstößt daher gegen den Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer.»

Umstrittene Neuregelung

Der Rechtsstreit entsprang einer Neuregelung von Oktober 2010. Seitdem hatten nur noch Studenten, die ihren Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg haben, ein Anrecht auf Stipendien. Die Kinder von Grenzgängern erhielten die Studienförderung somit nicht, obschon ihre Eltern in Luxemburg arbeiten und Steuern bezahlen. Sie haben auch keinen Anspruch auf Kindergeld: Dies wird seit der Reform nur noch bis zum 18. Lebensjahr bezahlt.

Der EU-Gerichtshof hatte im Juni 2012 in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein niederländisches Gesetz, das Kindern von Migranten finanzielle Unterstützung in der Ausbildung vorenthält, gegen europäisches Recht verstößt. Bereits Ende November 2012 hatten Interessengruppen und Gewerkschaften von der Regierung gefordert, die Neuregelung rückgängig zu machen. Luxemburg handle verstoße gegen das Prinzip der Universalität der Sozialleistungen, erklärten die Anwälte der Gruppierungen.

Da der EuGH mit seinem Urteil vom Donnerstag die umstrittenen Grenzgänger-Regelung als rechtswidrig erklärt hat, geht die Sache zurück an das Verwaltungsgericht in Luxemburg, welches das Urteil des EuGH berücksichtigen muss.

Derzeit kosten Stipendien den Luxemburger Staat etwa 90 Millionen Eruo jährlich. Wird die Förderung auf Grenzgänger-Kinder ausgeweitet, dann dürfte diese Budget auf 200 Millionen Euro ansteigen.

550 Klagen vor dem Verwaltungsgericht

Mehr als 550 Studierende, deren Eltern Grenzgänger sind und deren Stipendien abgelehnt wurden, hatten sich im April 2011 an das Verwaltungsgericht gewandt, um Einspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Sie seien auf die Stipendien angewiesen, um in Luxemburg studieren zu können, wie Clara, eine belgische Studentin an der Uni Luxemburg: «Die meisten Luxemburger Studenten müssen sich keine Sorgen um Geld machen. Für uns ist es überlebensnotwendig. Meine Eltern arbeiten beide in Luxemburg arbeiten und zahlen Steuern. Warum sollte ich nicht berechtigt sein, die finanzielle Hilfe des Cedies zu bekommen?» Die hohen Lebenshaltungskosten im Großherzogtum erschweren vielen ausländischen Studenten das Leben. «Ich habe Brüder und Schwestern, auch sie wollen auf die Universität gehen. Meine Eltern haben aber nicht die Mittel um mich finanziell zu unterstützen. Deshalb jobbe ich am Wochenende im Supermarkt. Ohne das wäre es unmöglich,» so die 19-Jährige.

(L'essentiel Online/mth/sb/lb)

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Die beliebtesten Leser-Kommentare

  • Jean Fries am 20.06.2013 10:38 Report Diesen Beitrag melden

    Im Klartext : der europäische Gerichtshof verdonnert Luxemburg dazu, ausländische Studenten zu finanzieren, die selbst womöglich nie in Luxemburg arbeiten werden. Da die Eltern ja aber hier arbeiten, haben sie sowieso finanzielle Vorteile gegenüber ihren eigenen Landsleuten. Im Extremfall bekommt ein Student, der noch nie in Luxemburg war, tausende Euros vom Luxemburger Staat zum Studieren zur Verfügung gestellt. Vielleicht sollte man bei diesen Studenten zur Bedingung machen, dass sie wenigstens an der Luxemburger Uni studieren.

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  • Christiane de Bricasart am 27.04.2014 13:04 Report Diesen Beitrag melden

    Clara ist eine vernünftige Studentin und scheut nicht in einem Supermarkt zu hoben, da müssten viele Luxemburger Studenten sich eine Scheibe von ihr abschneiden.

Die neusten Leser-Kommentare

  • Christiane de Bricasart am 27.04.2014 13:04 Report Diesen Beitrag melden

    Clara ist eine vernünftige Studentin und scheut nicht in einem Supermarkt zu hoben, da müssten viele Luxemburger Studenten sich eine Scheibe von ihr abschneiden.

  • Jean Fries am 20.06.2013 10:38 Report Diesen Beitrag melden

    Im Klartext : der europäische Gerichtshof verdonnert Luxemburg dazu, ausländische Studenten zu finanzieren, die selbst womöglich nie in Luxemburg arbeiten werden. Da die Eltern ja aber hier arbeiten, haben sie sowieso finanzielle Vorteile gegenüber ihren eigenen Landsleuten. Im Extremfall bekommt ein Student, der noch nie in Luxemburg war, tausende Euros vom Luxemburger Staat zum Studieren zur Verfügung gestellt. Vielleicht sollte man bei diesen Studenten zur Bedingung machen, dass sie wenigstens an der Luxemburger Uni studieren.

    • Ulrich Busch am 20.06.2013 12:53 Report Diesen Beitrag melden

      In den vergangenen Jahrzehnten profitierte Luxemburg von der akademischen Ausbildung vieler Wanderarbeiter und auch Luxemburger nutzten die akademischen Einrichtungen der Nachbarländer. Das wurde durchgehend nicht von Luxemburg finanziert. So lange es in Luxemburg attraktive Arbeitsplätze gibt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Begünstigten der Studienförderung ebenfalls in Luxemburg arbeiten wollen.

    • Kies Christiane am 27.04.2014 13:02 Report Diesen Beitrag melden

      Ich schließe mich der Meinung von Ulrich Busch an

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