Grossbritannien

12. September 2017 07:29; Akt: 12.09.2017 07:30 Print

Brexit-​​Gesetz nimmt im Unterhaus erste Hürde

Nach 13-stündiger Debatte hat das britische Unterhaus in erster Lesung für einen Entwurf des EU-Austrittsgesetzes gestimmt.

storybild

Hat vor einer Ablehnung des Brexit-Gesetzes gewarnt: Die britische Premierministerin Theresa May. (6. September 2017) (Bild: Frank Augstein)

Zum Thema
Fehler gesehen?

Das britische Unterhaus hat in der Nacht auf Dienstag in erster Lesung für einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Brexit gestimmt. Nach mehr als 13-stündiger Debatte votierten 326 Abgeordnete in London für den Entwurf zur Aufhebung des EU-Gemeinschaftsrechts, 290 dagegen.

Die konservative Minderheitsregierung unter Premierministerin Theresa May hatte vor der Abstimmung vor einer Ablehnung gewarnt. May entging damit vorerst einer Niederlage.

Doch weitere Abstimmungen stehen an, bevor das Gesetz verabschiedet werden kann. Konkret folgen eine dritte Lesung im Unterhaus und drei weitere Lesungen im Oberhaus. Das Gesetz regelt, dass am Tag von Großbritanniens Austritt aus der EU ein Gesetz aus dem Jahr 1972 aufgehoben wird, mit dem rund 12.000 bestehende EU-Bestimmungen zu britischem Recht erhoben worden waren. Mit dem neuen Gesetz soll am Tag des Austritts kein Chaos entstehen. Dabei geht es etwa um Arbeitnehmerrechte sowie Konsumenten- und Umweltschutz. Großbritannien wird die EU Ende März 2019 verlassen.

Auch Labour-Abgeordnete dafür

May sprach nach dem Votum von einer «historischen Entscheidung», die «Sicherheit und Klarheit vor unserem Rückzug aus der Europäischen Union gibt». Die Mehrheit im Unterhaus kam durch die Unterstützung der erzkonservativen nordirischen Democratic Unionist Party (DUP) zustande. Aber auch sieben Abgeordnete der oppositionellen Labour-Partei stimmten dafür.

Der Abstimmung war eine stundenlange, teils kontroverse Debatte vorausgegangen. Strittig sind vor allem Klauseln, die weitreichende Gesetzesänderungen ohne Beteiligung des Parlaments zulassen.

Die Regierung argumentiert, sie brauche freie Hand, um die große Menge an EU-Vorschriften in Kürze an die neuen Verhältnisse anzupassen. Die Opposition spricht von einem Eingriff in die Gewaltenteilung.

Streit über Umsetzung

Eine knappe Mehrheit der Briten hatte bei einem Referendum im Juni 2016 für den Austritt aus der EU votiert. Die Entscheidung ist weiterhin hoch umstritten. Am Samstag hatten in London erneut tausende Menschen gegen den Brexit demonstriert. Dass Großbritannien die EU verlässt, gilt allerdings als sicher – der Weg dorthin ist hingegen ungewiss.

Die konservative Regierung plant ein Verlassen des europäischen Binnenmarkts. Die Führung der Labour-Partei spricht sich hingegen für einen Verbleib im Binnenmarkt während einer Übergangsphase aus, die bis Ende März 2019 dauern soll.

(L'essentiel/chk/sda)

Fragen und Antworten rund um die Kommentar-Funktion
«Warum dauert es manchmal so lange, bis mein Kommentar sichtbar wird?»

Unsere Leser kommentieren fleißig – Tag für Tag gehen Hunderte Meinungen zu allen möglichen Themen ein. Da die Verantwortung für alle Inhalte auf der Website bei der Redaktion liegt, werden die Beiträge vorab gesichtet. Das dauert manchmal eben einige Zeit.

«Warum wurde mein Kommentar gelöscht?»

Womöglich wurde der Beitrag in einer Fremdsprache verfasst. Wir geben nur Kommentare in den Landessprachen Luxemburgisch, Deutsch und Französisch frei. Beiträge, die Beleidigungen, Verleumdungen oder Diffamierungen enthalten, werden sofort gelöscht. Auch Kommentare, die aufgrund mangelnder Orthografie quasi unlesbar oder in Versalien geschrieben sind, werden das Licht der Öffentlichkeit nie erblicken.

«Habe ich ein Recht darauf, dass meine Kommentare freigeschaltet werden?»

«L'essentiel» ist nicht dazu verpflichtet, eingehende Kommentare zu veröffentlichen. Ebenso haben die kommentierenden Leser keinen Anspruch darauf, dass ihre verfassten Beiträge auf der Seite erscheinen.

Haben Sie allgemeine Fragen zur Kommentarfunktion?

Schreiben Sie an feedback@lessentiel.lu
Hinweis: Wir beantworten keine Fragen, die sich auf einzelne Kommentare beziehen.