
Der Staat war schon immer gut in Geld klauen.
22. Januar 2021 13:11; Akt: 22.01.2021 13:30 Print
Bei Onlinekäufen im Verbund mit Großbritannien gelten neue Regelungen. (Bild: Pexels/Illustration)
Da das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union und am 1. Januar 2021 aus dem Europäischen Binnenmarkt austritt, ändert sich nun auch das ein oder andere beim Online-Shopping. Für Luxemburger, die etwas aus dem Vereinigten Königreich bestellen, ergeben sich mehrere Änderungen: eine Zollerklärung, die Zahlung von Mehrwertsteuer (TVA), Verbrauchssteuern und möglicherweise Zollgebühren.
Wenn Ihre Bestellung aus Großbritannien stammt, müssen dank des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Großbritannien grundsätzlich keine Zölle gezahlt werden. Lediglich die Mehrwertsteuer und gegebenenfalls die Verbrauchssteuern sind zu entrichten.
Bei Online-Käufen mit chinesischem und US-amerikanischem Ursprung, die in Großbritannien bestellt werden, fallen jedoch Zollgebühren an. Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Verbrauchssteuern werden ebenfalls fällig.
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