
Weshalb kann man nicht das erste Gericht wegen einer derartigen lächerlichen Strafe mit anklagen??
30. März 2020 17:51; Akt: 30.03.2020 17:59 Print
2016 wurde der Beschuldigte vom Landgericht Bielefeld (D) zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Dies nachdem er seine beiden drei Monate alten Zwillinge, ein Junge und ein Mädchen, fallengelassen hatte. Wenig später starb der Sohn an einer nicht behandelten Lungenentzündung.
Bildstrecken 15-Jährige soll Halbbruder (3) erstochen habenDer Mann, laut «Neue Westfälische» drogenabhängig und kleinkriminell, nahm Anfang November 2015 seine Kinder aus dem Bett, um sie zu füttern. Er ließ die beiden Babys fallen und stolperte über die kleinen Körper. Schließlich legte er sie wieder ins Bett, ohne einen Arzt oder seine Partnerin über das Geschehene zu informieren.
Vater war Schicksal der Babys «scheißegal»
Ihm sei es «scheißegal» gewesen, was mit den Kindern passiert, sagte der Staatsanwalt während des Prozesses. Der Vater kam damals trotz des schweren Vergehens mit einer Bewährungsstrafe davon. Bei der Verkündung bedauerte der Richter sein mildes Urteil. «Es ist ein schweres, schreiendes Unrecht. Aber wir können nicht anders urteilen», sagte er. Das Gericht hätte ihm lediglich eine fahrlässige Körperverletzung nachweisen können, so der Richter.
Nun wurde die Tat von einer zweiten Instanz beurteilt. Das Hagener Landgericht verurteilte den heute 36-Jährigen zu acht Jahren Haft. Der Angeklagte, der bis zur Urteilsverkündung auf freiem Fuß war, wurde noch im Gerichtssaal festgenommen, wie der «Spiegel» berichtet.
Das Gericht sprach in seiner Urteilsbegründung von einem «durchgängigen Martyrium der beiden Säuglinge». Bei der Obduktion wurden nach dem Tod des Jungen mehrere Knochenbrüche festgestellt, die auf Misshandlungen schließen ließen. Auch die Zwillingsschwester des Jungen, die heute in einer Pflegefamilie lebt, war nach ihrer Geburt mehrmals massiv verletzt worden. Die Verletzungen der Babys seien nicht mehr mit Fahrlässigkeit zu erklären, so das Gericht.
(L'essentiel/jd)
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Merci
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