
@l'essentiel: Es wäre hilfreich wenn die Links zu der Seite vom Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg und / oder dem Musterbrief welcher hier erwähnt wird, dem Artikel beigefügt würden.
06. August 2018 10:31; Akt: 06.08.2018 12:32 Print
Auch bei Ryanair stehen in den kommenden Tagen wieder Streiks an. Foto: Clara Margais/dpa
Viele europäische Fluggesellschaften haben aktuell mit Personalstreiks zu kämpfen. Auch bei Europas größtem Billigflieger Ryanair wird es diese Woche wieder zu Flugausfällen kommen. Am kommenden Freitag (10. August) werden beispielsweise 104 Flüge von und nach Belgien gestrichen.
Thema FluggastrechteDie Frage, ob die Passagiere von den Fluggesellschaften für die Flugverspätungen und –annulierungen zu entschädigen sind, sorgt dabei schon lange für Gesprächsstoff unter Juristen. Zwei Kläger aus Luxemburg wollten es nun genauer wissen und zogen mit ihrem Fall vor Gericht. Der Flug der Kläger nach Oslo war im Oktober 2016 wegen eines Pilotenstreiks annulliert worden. Es erfolgte zwar eine Umbuchung auf einen anderen Flug, der kam allerdings erst mit einer mehr als dreistündigen Verspätung in Oslo an.
Das Gericht in Luxemburg hat in dem Fall nun entschieden. Die Kläger konnten ihre Ansprüche durchsetzen und dürfen sich über 250 Euro freuen. Die von der EU initiierten Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen sind in Luxemburg kostenfrei und ein Anwalt wird nicht benötigt. Die zwei Kläger füllten zuvor lediglich ein Formular aus.
Das Urteil könnte nun weitreichende Folgen für die europäischen Fluggastrechte haben, denn die Kläger dürften damit in Luxemburg eines der ersten Urteile überhaupt erstritten haben, in dem ein nationales Gericht unter Anwendung europäischen Rechts eine Fluggesellschaft zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet.
Das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg rät Verbraucherinnen und Verbrauchern nun, neben der Erstattung des Ticketpreises für annullierte Flüge auch eine Entschädigung – die je nach Reichweite des Fluges zwischen 250 und 600 Euro betragen kann – bei der jeweiligen Fluggesellschaft geltend zu machen. Das Europäische Verbraucherzentrum stellt jetzt dafür einen Musterbrief zur Verfügung, der für jede Art von Personalstreiks bei Fluggesellschaften genutzt werden kann.
(ms/L'essentiel)
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@l'essentiel: Es wäre hilfreich wenn die Links zu der Seite vom Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg und / oder dem Musterbrief welcher hier erwähnt wird, dem Artikel beigefügt würden.
Vergessen wir immer wieder, dass: Geklagt kann nur in dem Land werden, wo die Flugverspätung statt fand. Damit ist : Das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg nur zuständig für Flüge, welche von Luxemburg aus gestartet sind, und dies auch nur EU-weit.
Vergessen wir immer wieder, dass: Geklagt kann nur in dem Land werden, wo die Flugverspätung statt fand. Damit ist : Das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg nur zuständig für Flüge, welche von Luxemburg aus gestartet sind, und dies auch nur EU-weit.
@l'essentiel: Es wäre hilfreich wenn die Links zu der Seite vom Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg und / oder dem Musterbrief welcher hier erwähnt wird, dem Artikel beigefügt würden.
Das ist richtig. Wir stehen auch derzeit mit dem Verbraucherzentrum in Kontakt um Ihnen den Link zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank.
Die Links zu den Musterbriefen wurden uns nun mitgeteilt und im Fließtext des Artikels verlinkt.
@l'essentiel: Vielen Dank