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Corona in LuxemburgAlles zum «Urlaub aus familiären Gründen»

LUXEMBURG - Das Ministerium für soziale Sicherheit hat den Rahmen zur Begrenzung der Ausbreitung von Covid-19 ausgearbeitet.

Das Anfangs- und Enddatum des Urlaubs muss nur dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

Das Anfangs- und Enddatum des Urlaubs muss nur dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

Tero Vesalainen

Der sogenannte Urlaub aus familiären Gründen spielt für die Begrenzung der Verbreitung des Coronavirus eine wichtige Rolle. Nur wirft er derzeit auch viele Fragen auf. Am Samstag gab das Ministerium für soziale Sicherheit weitere Richtlinien heraus. Sie weisen darauf hin, dass der Urlaub nur dann genommen werden kann, wenn die Eltern keine andere Lösung für die Betreuung von Kindern unter 13 Jahren haben.

Arbeitnehmer sollten so weit wie möglich von zu Hause aus arbeiten und/oder sich mit anderen Personen zur Kinderbetreuung organisieren (Nachbarn, Familienmitglieder usw.). Wenn beide Eltern berufstätig sind und ein Elternteil in der aktuellen Gesundheitskrise «in Schlüsselpositionen arbeitet» (etwa im medizinischen Bereich), empfiehlt das Ministerium, dass der andere Elternteil Familienurlaub nimmt.

Flexible Bedingungen

«Das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular ist einem ärztlichen Attest im Sinne der Artikel L.234-53 und L.234-54 des Arbeitsgesetzes in Bezug auf den Arbeitgeber und die CNS gleichwertig», präzisiert das Ministerium weiter. Die Bedingungen sind ziemlich flexibel. Es ist nicht notwendig, ein Anfangs- oder Enddatum auf dem Formular anzugeben. Diese Daten müssen nur dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Die tatsächlichen Tage des Familienurlaubs werden vom Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet.

Für behinderte Kinder über zwölf Jahre wird die Regierung in Kürze gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Eltern einführen. Das Antragsformular für den Familienurlaub kann hier, hier oder hier heruntergeladen werden.

(pp/L'essentiel)

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