RegierungsbeschlussAprés-Ski läuft in Österreich nur unter 2G-Regel
Die österreichische Regierung hat die Regeln für den Winter vorgestellt. Après Ski gibt es künftig nur für Geimpfte und Genesene.

Im Winter 2021/22 gelten neue Corona-Regeln in den Skigebieten.
«Après Ski wie früher wird es nicht geben!» Mit dieser Aussage ließen die österreichische Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Günther Platter, (beide ÖVP) am Mittwoch aufhorchen.
Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf zahlreiche Maßnahmen verständigt, die einen sicheren Wintertourismus gewährleisten sollen. Neben der 3G-Regelung für Seilbahnen wird mit der zweiten Phase des aktuellen Stufenplans eine 2G-Regelung im Après Ski eingeführt.
Mehr Macht den Gemeinden
Gleichzeitig sollen die Gemeinden mehr Kompetenzen bekommen, um auf regionale Cluster besser reagieren zu können. Die Gemeinden dürfen künftig Sperrstunden, insbesondere für Après-Ski-Lokale, verhängen.
Bürgermeister sollen Öffnungs- und Schließzeiten, darunter auch Pausensperrstunden zum Durchlüften von Räumlichkeiten, oder den Umstieg vom Bar- auf den Restaurantbetrieb, anordnen können. Entsprechende Erlässe seien aber mit den Gesundheitsbehörden abzusprechen.
«Für Wintersaison unerlässlich»
«Die Wintersaison ist ein entscheidender Faktor für unseren heimischen Tourismus, die betroffenen Betriebe und ihre Mitarbeiter. Nach dem Motto 'Strenge Regeln, sicherer Winter' haben wir klare Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Saison geschaffen», konstatierte Ministerin Köstinger. «Sollte es die Corona-Situation erfordern, müssen dort verschärfte Maßnahmen gesetzt werden, wo sie notwendig sind.»
«Es wird eine Wintersaison geben – aber ohne Après Ski wie wir es von früher kennen», erklärt auch Tirols Landeshauptmann Platter die neuen Regeln. «Um den Auswüchsen beim Après Ski, wie sie da und dort in der Vergangenheit zu beobachten waren, einen Riegel vorzuschieben, erhalten die Gemeinden nun per Gesetz ein Instrument dazu [...] Die Gemeinden können künftig die Öffnungszeiten des Après Ski-Betriebs individuell regeln. Das ist für eine Wintersaison, in der die Sicherheit von Einheimischen, Gästen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oberste Priorität hat, unerlässlich.»
(L'essentiel/rcp)