In LuxemburgAutofahrerin bricht x-Gesetze auf einmal
LUXEMBURG – Ohne Kennzeichen, Führerschein oder Versicherung, dafür aber mit Marihuana. Diese gesuchte Autofahrerin hat quer ins Strafgesetz gelangt.

Einmal quer durch die Strafgesetzgebung ging es für die Luxemburger Polizei bei einer Kontrolle in der Nacht auf Dienstag. Auf der N5 fiel einer Polizeistreife ein Auto auf, dass ohne genormte Erkennungstafeln fuhr. Das Auto wurde nahe des Kreisverkehrs am Pôle Européen de Développement angehalten, die beiden Insassen kontrolliert.
Die Fahrerin gab an, ihren Führerschein zu Hause vergessen zu haben. Eine Überprüfung in der Datenbank ergab jedoch, dass die Frau gar nicht über einen Führerschein verfügt. Des Weiteren stellte sich heraus, dass das Auto laut Datenbank exportiert wurde und zudem keine Versicherung mehr hatte. Auch konnte bei der Überprüfung der Identitäten festgestellt werden, dass die Frau im Rahmen einer Erzwingungshaft zur nationalen Fahndung ausgeschrieben war.
Keinen Führerschein, aber Marihuana
Als sei hiermit nicht genug festgestellt worden, bemerkten die Beamten während den Ermittlungen auch noch den Geruch von Marihuana. Dieser kam eindeutig aus dem Fahrzeug. Tatsächlich konnte die Polizei eine kleinere Menge Marihuana in dem Fahrzeug finden. Die Fahrerin gestand, die Besitzerin der Drogen zu sein und im Laufe des Tages einen Joint geraucht zu haben.
Demnach bestand der Verdacht, dass das Fahrzeug unter Drogeneinfluss gesteuert wurde. Ein Drogenschnelltest brachte ein positives Resultat. Die Frau weigerte sich jedoch eine Blut- und Urinprobe im Krankenhaus durchführen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft wurde in Kenntnis gesetzt und ordnete die Beschlagnahmung des Autos an.
(L'essentiel)