Berlin Farbattacke auf Grundgesetzdenkmal bleibt ohne Konsequenzen
Nachdem er ein Denkmal in der Hauptstadt Deutschlands mit schwarzer Farbe beschmutzt hatte, musste sich ein Aktivist nun vor Gericht verantworten. Ein Gutachter kam ihm hierbei zur Hilfe.

Nachdem in den vergangenen Monaten Aktivisten der Gruppe «Letzte Generation» von den Behörden verstärkt ins Visier genommen worden war und einige auch vor Gericht für schuldig befunden wurden, kommt es nun zu einem weiteren Urteil.
Ein nach einer Attacke mit schwarzer Farbe auf das Grundgesetzdenkmal am Bundestag angeklagter Klimaaktivist wurde dabei freigesprochen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten kam mit seinem Urteil am Dienstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Verteidigung hatte für den 29-Jährigen ebenfalls einen Freispruch gefordert.
Farbe wäre sogar durch Regen wieder verschwunden
Die Richterin sah demnach die angeklagte gemeinschädliche Sachbeschädigung nicht als erfüllt an, weil das Mahnmal nur vorübergehend beschädigt gewesen sei. Der Sprecherin zufolge wurde ein Gutachter gehört, der aussagte, dass ein einfacher Regenguss gereicht hätte, um die Farbe abzuwaschen. Insgesamt sechs Aktivistinnen und Aktivisten der «Letzten Generation» hatten das Denkmal im März mit schwarzer Farbe übergossen.
Sie wollten damit auf die aus ihrer Sicht unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung aufmerksam machen und forderten einen früheren Ausstieg aus fossilen Energieträgern wie Erdöl. Die Aktion sorgte damals parteiübergreifend für große Empörung.
Das Denkmal «Grundgesetz 49» besteht aus 19 Glasscheiben mit einer Höhe von rund drei Metern, in welche die 19 Grundrechte des 1949 erlassenen Grundgesetzes mit Laser eingraviert sind. Das Werk wurde vom israelischen Künstler Dani Karavan geschaffen und 2002 enthüllt.