Für ungültig erklärt Berliner Regionalwahl muss wiederholt werden
Die Wahl des Berliner Landesparlaments vom September 2021 muss komplett wiederholt werden. Das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch verkündet. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig.

Wegen zahlreicher Mängel während der Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres in Berlin, muss die Wahl nun wiederholt werden.
Die Richterinnen und Richter blieben damit bei ihrer ersten Einschätzung, die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bereits in der mündlichen Verhandlung Ende September erläutert hatte. Damals hatte das Gericht bereits von zahlreichen Wahlfehlern gesprochen, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung und Zusammensetzung des Parlaments gehabt haben könnten.
Berlin ist in Deutschland ein eigenes Bundesland. Mit 3,8 Millionen Einwohnern liegt es bei der Bevölkerungszahl unter den 16 Ländern an 8. Stelle. Am 26. September 2021 waren in Berlin auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt worden. Hinzu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Obendrein lief der Berlin-Marathon.
Folge dieser Ballung und schlechten Vorbereitung waren massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel und zu wenige Wahlurnen. Zum Teil stimmten Wähler noch nach 18.00 Uhr oder etwa auf eilig kopierten Stimmzetteln ab.
90 Tage Zeit um Wahl zu wiederholen
Wegen der Pannen lagen dem Verfassungsgericht 35 Einsprüche gegen die Wertung der Wahl vor. Für die Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus (Landesparlament) und zu den Bezirksparlamenten bleiben nun maximal 90 Tage Zeit. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler der 12. Februar.
Bei einer Neuwahl könnte der Stuhl der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) wackeln, die in eine Koalition aus Sozialdemokraten, Grünen und Linker führt. Laut Umfragen ist unsicher, ob die SPD wieder stärkste Partei wird. Es zeichnet sich vielmehr ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit den Grünen und den oppositionellen Christdemokraten ab.
Der Bundestag hat bereits beschlossen, dass zumindest für einen Teil der Berlinerinnen und Berliner auch eine Wiederholung für die Wahl zum Bundestag nötig ist. Unklar ist aber noch, wann die Teilwiederholung erfolgen wird. Die Parteien im Bundestag gehen davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Damit sind zwei Wahltermine in der Hauptstadt wahrscheinlich.