Klage gegen Isolationshaft – Breivik gewinnt Prozess gegen Staat Norwegen

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Klage gegen IsolationshaftBreivik gewinnt Prozess gegen Staat Norwegen

Der Massenmörder Anders Behring Breivik hat gegen seine «unmenschliche» Isolationshaft geklagt. Ein norwegisches Gericht gibt ihm recht.

Der Massenmörder hat gegen seine Haftbedingungen geklagt: Anders Breivik vor Gericht in Skien in Norwegen. (18. März 2016)

Der Massenmörder hat gegen seine Haftbedingungen geklagt: Anders Breivik vor Gericht in Skien in Norwegen. (18. März 2016)

Symbolbild

Ein Gericht in Oslo hat dem Massenmörder Anders Behring Breivik im Streit um seine Behandlung im Gefängnis teilweise recht gegeben. Wegen seiner Isolationshaft hatte Breivik gegen den norwegischen Staat geklagt.

«Die Haftbedingungen von Anders Behring Breivik stellten eine Verletzung der Menschenrechtskonvention, Artikel 3, dar», teilte das Gericht am Mittwoch mit. «Entscheidende Faktoren waren die Länge der Isolation, eine mangelhafte Begründung, begrenzte Klagemöglichkeiten und zu wenige ausgleichende Maßnahmen», hieß es im Urteil.

Breivik sei weiterhin «extrem gefährlich»

In Bezug auf Artikel 8 der Konvention habe sich der Staat dagegen nichts zu schulden kommen lassen. Breivik hatte es im Prozess unter anderem als «unmenschlich» bezeichnet, dass er kaum Kontakt zur Außenwelt habe.

Der Rechtsextremist hat in seiner Klage gegen den norwegischen Staat argumentiert, seine Einzelhaft verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Die Rechtsvertreter der Behörden hielten in den Anhörungen dagegen, Breivik sei «extrem gefährlich». Seine Haftbedingungen seien durch die Konvention klar gedeckt.

77 Menschen auf dem Gewissen

Breivik hatte im Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet und anschließend auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer eines Sommerlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation erschossen. Er wurde zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt. In den Anhörungen zu seinen Haftbedingungen hatte er sich immer wieder extremistisch geäußert und den Hitler-Gruß gezeigt.

(L'essentiel/mch/sda/afp)

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