NeuregelungBrüssel eröffnet Verfahren wegen Stipendien
LUXEMBURG – Die Europäische Kommission hat aufgrund der umstrittenen Studienhilfen ein Verfahren gegen Luxemburg eingeleitet.

Dies teilten die Gewerkschaften LCGB und CSC am Freitag mit. Die EU-Kommission habe ihnen in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie ein Verfahren gegen Luxemburg eröffnet habe.
Mehrere Gewerkschaften, darunter der OGBL, die CSC (Confédération des syndicats chrétiens de Belgique), die sich in der Materie mit dem LCGB zusammengetan hat, und der GEIE - Frontaliers européens au Luxembourg hatten im vergangenen Jahr bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen Luxemburg eingereicht. Sie sind der Auffassung, dass der Staat im Hinblick auf die Neuregelung beim Kindergeld und bei den Stipendienleistungen gegen mehrere Bestimmungen des europäischen Rechts verstößt, da Kinder von Grenzgängern benachteiligt werden.
Was passiert nun?
Brüssel hat nun das Verstoßverfahren eröffnet. Dies bedeutet, dass die Europäische Kommission ein so genanntes Fristsetzungsschreiben an Luxemburg gesandt hat. Der Staat wird darin aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zum Fall Stellung zu nehmen.
Anschließend kann die EU Luxemburg dazu auffordern, das europäische Recht einzuhalten bzw. jedes weitere Vorgehen einstellen, wenn die Argumente des Staates die Kommission überzeugen. Kommt das Großherzogtum Änderungswünschen nicht nach, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser fällt im Durchschnitt innerhalb von zwei Jahren ein Urteil.
Mehr als 400 Studenten wenden sich an luxemburgisches Verwaltungsgericht
Bereits im vergangenen Oktober hatte Laszlo Andor, EU-Kommissar für Arbeit und Soziales, in der Antwort auf eine Anfrage von Europa-Abgeordneten eine Tendenz durchblicken lassen: «Die Einführung der Wohnpflicht für den Zugang zu Studienbeihilfen scheint gegen die europäischen Regeln zu verstoßen».
Die Studienbeihilfe ist umstritten, da sie seit einer Neuregelung im Oktober 2010 nur noch Studenten zugutekommt, die ihren Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg haben. Grenzgängerkinder erhalten die Studienförderung somit nicht. Sie haben auch keinen Anspruch auf Kindergeld: Dies wird nur bis zum 18. Lebensjahr bezahlt.
Bis vergangenen Dienstag haben mehr als 550 Studenten, deren Eltern Grenzgänger sind, vor dem Verwaltungsgericht Luxemburg Einspruch gegen die Ablehnung ihrer Stipendien eingelegt.
Kerstin Smirr/L'essentiel Online