Schweiz: Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Fifa-Boss Infantino ein

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SchweizBundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Fifa-Boss Infantino ein

Wegen eines gecharterten Flugs im Jahr 2017 hatte die Schweizerische Bundesanwaltschaft gegen Gianni Infantino ermittelt.

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Hier zu sehen: Fifa-Boss Gianni Infantino. 

Hier zu sehen: Fifa-Boss Gianni Infantino. 

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Wegen eines Fluges von Fifa-Präsident Gianni Infantino aus Surinam nach Genf ermittelte die Schweizer Bundesanwaltschaft wegen ungetreue Geschäftsbesorgung gegen ihn.

Wegen eines Fluges von Fifa-Präsident Gianni Infantino aus Surinam nach Genf ermittelte die Schweizer Bundesanwaltschaft wegen ungetreue Geschäftsbesorgung gegen ihn.

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Nun wurde das Verfahren eingestellt.

Nun wurde das Verfahren eingestellt.

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Ein Verfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und möglichem Betrug im Zusammenhang mit einem Flug im Privatjet von Surinam nach Genf 2017 ist eingestellt worden.  Die teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag mit. Die Fifa-Ethikkommission selbst hatte ihn bereits im Mai 2020 entlastet.

«Der Verdacht auf ungetreue Geschäftsbesorgung bzw. Betrug wurde durch die Beweisabnahmen, namentlich auch durch die Einvernahmen mehrerer Zeugen, nicht bestätigt, sondern entkräftet», schreibt die Behörde. Infantino habe die Vorwürfe gegen ihn «nachvollziehbar und jedenfalls unwiderlegbar» darlegen können, dass sein Entscheidung «in Einklang mit dem Fifa-Spesenreglement für hochrangige Amtsträger in Einklang» stand.

Hohe Kosten gerechtfertigt

Infantino hatte im April 2017 die Luxusvariante Privatjet gewählt, um aus Südamerika zurück in die Schweiz zu fliegen. Wie ihm später vorgeworfen wurde, rechtfertigte er die hohen Kosten mit Folgeterminen, die es es nie gegeben haben soll. Die Reisevorkehrung hätte demnach gegen die Compliance-Regeln und -Vorschriften des Organisation verstoßen.

Die Begründung der Fifa lautete wie folgt: Der Linienflug am selben Tag sei abgesagt worden, worauf Infantino auf den Privatflug ausgewichen sei, um einen Termin in Genf wahrnehmen zu können. Dabei sei es um die Einsitznahme des ehemaligen Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes, Vassilios Skouris (75), in die Ethikkommission der Fifa gegangen.

Skouris wurde in der Folge am am 11. Mai 2017 durch den Kongress als oberstes Organ der Fifa in Bahrain im Rahmen eines ordentlichen Wahlgangs für eine vierjährige Wahlperiode als Vorsitzender der rechtsprechenden Kammer der Fifa-Ethikkommission gewählt.

Fifa begrüßt die Entscheidung

In einem Statement begrüßt die Fifa die Entscheidung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft. Der Weltfussballverband teilt mit: «Der Fifa-Präsident hat auf die Geltendmachung der ihm zustehenden Schadensersatzansprüche und Entschädigungen verzichtet.»

Weiter habe er den Behörden während des gesamten Verfahrens uneingeschränkt und kooperativ zur Verfügung gestanden und hoffe, «dass die Justiz anerkennt, dass die derzeitige Fifa-Administration die Vergangenheit hinter sich gelassen hat und nun als glaubwürdige und respektierte Organisation etabliert ist.»

Noch immer führt die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen den amtierenden Fifa-Präsidenten Gianni Infantino und weitere Personen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses, des Amtsmissbrauchs und der Begünstigung sowie der Anstiftung dazu.

(sih)

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