«Nein heißt Nein» – Bundestag verschärft Sexualstrafrecht

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«Nein heißt Nein»Bundestag verschärft Sexualstrafrecht

Der deutsche Bundestag stärkt die Rechte der Opfer von Sexualdelikten. Das Prinzip «Nein heißt Nein» ist nun festgeschrieben.

Der Bundestag hat das Gesetz einstimmig beschlossen.

Der Bundestag hat das Gesetz einstimmig beschlossen.

DPA/Jörg Carstensen

In Deutschland gilt künftig ein strenges Sexualstrafrecht, in dem das Prinzip «Nein heißt Nein» festgeschrieben ist. Damit sollen die Rechte der Opfer von Sexualdelikten erheblich gestärkt werden. Der Bundestag hat das Gesetz am Donnerstag in Berlin in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Damit macht sich bald nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll vielmehr ausreichen, wenn sich der Täter über den «erkennbaren Willen» des Opfers hinwegsetzt. Dieser Grundsatz wurde einstimmig mit allen 601 Stimmen von großer Koalition und Opposition verabschiedet. Grüne und Linke enthielten sich allerdings bei der Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf, weil dort unter anderem der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus ergänzt worden war.

(dpa/L'essentiel)

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