SozialversicherungsabkommenCorona-Regelung für Grenzgänger länger gültig
LUXEMBURG – Die Regierung hat sich mit den Nachbarländern darauf verständigt, die Ausnahmeregelung zur Sozialversicherung zu verlängern.

Luxemburg hat mit seinen Nachbarländern die Ausnahmeregelung zur Sozialversicherung um sechs Monate verlängert.
Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich und Belgien müssen in ihrem eigenen Land bis zum 30. Juni keine Sozialversicherung bezahlen, wenn sie im Home-Office arbeiten. Sie bleiben bis zu dem Zeitpunkt an das Sozialversicherungssystem des Großherzogtums angeschlossen, auch wenn sie mehr als 25 Prozent ihrer Arbeitszeit in Telearbeit leisten. Das teilt die luxemburgische Regierung am Donnerstag in einem Communiqué mit.
Die Ausnahmeregelung wurde aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt und war bisher nur bis zum 31. Dezember 2021 gültig.
«Die Verlängerung dieses Abkommens ist eine starke Geste der Solidarität unserer Nachbarländer. Die Pandemie ist noch nicht vorbei und hat weiterhin erhebliche Auswirkungen auf unser tägliches Leben. Deshalb ist es wichtig, unsere gemeinsamen Bemühungen fortzusetzen um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Telearbeit ist ein wirksames Instrument im Kampf gegen das Virus. Unternehmen und Arbeitgeber können dieses daher weiterhin nutzen ohne einen Zugehörigkeitswechsel der Sozialversicherung der Arbeitnehmer zu befürchten», erklärte der luxemburgische Minister für soziale Sicherheit, Romain Schneider.
(sw/L'essentiel )