LuxemburgDeshalb solltest Du die Haustür lieber zu lassen, wenn ein Händler anklopft
LUXEMBURG – Gartenpflege, Umbaumaßnahmen oder einfach nur ein netter Staubsauger? Noch immer kommt es vor, dass Unternehmer Dienstleistungen oder Waren direkt vor die Haustür bringen, in der Hoffnung ein lukratives Geschäft zumachen. Das Verbraucherministerium erklärt, was es bei dieser Praktik zu beachten gilt.

Wenn es an der Haustür klingelt, kann es auch mal wegen eines Verkaufsgespräches sein.
Schneller Service, attraktive Preise: damit werben Unternehmer meist, wenn sie versuchen, ein Geschäft direkt an der Haustür abzuschließen. Häufig handelt es sich dabei um kleinere Arbeiten oder Verkaufsware. Zwar ist diese Verkaufspraxis nicht illegal, solange deutlich ist, dass ein solches Vorgehen nicht kategorisch abgelehnt wird – beispielsweise durch einen entsprechenden Aufkleber an der Haustür – dennoch erinnert das Verbraucherschutzministerium am heutigen Donnerstag an einige wichtige Aspekte, die es bei sogenannten Haustürgeschäften zu beachten gilt:
Sollte der Verbraucher das Verkaufsgespräch ablehnen, ist das vom «Gewerbetreibenden zu jedem Zeitpunkt zu respektieren», stellt die Behörde klar. Missachtet der Händler den Wunsch seines Gesprächspartners, liege eine Rechtswidrigkeit vor.
Würdest Du auf so einen Deal an der Haustür eingehen?
Will man die angebotene Dienstleistung jedoch in Anspruch nehmen, sei das völlig legitim und rechtens. Allerdings gilt hierbei: sind die offerierten Händler-Dienstleistungen «weder angemeldet, noch durch eine Versicherung abgedeckt, ist die Fachmäßigkeit der durchgeführten Arbeiten nicht garantiert». Im Falle einer mangelhaft durchgeführten Leistung oder überhöhter Rechnungen bestehe folglich kein Garantieanspruch, warnt die Behörde.
Daher empfiehlt es sich bei anstehenden Arbeiten, vorzugsweise auf «Unternehmen und Handwerker, die im Handelsregister eingetragen sind und über eine gültige Niederlassungsgenehmigung verfügen», zurückzugreifen. Diese stellen im Übrigen auch einen detaillierten Kostenvoranschlag aus, der Überraschungen bei der Rechnung gar nicht erst aufkommen lässt. Entscheidet man sich doch anders, kann man innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.