In Luxemburg – Deutlich mehr Beschwerden über Telekom-Provider

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In LuxemburgDeutlich mehr Beschwerden über Telekom-Provider

LUXEMBURG – Das Regulierungsinstitut ILR hat ein Rekordjahr verzeichnet: 2017 trudelten 134 Beschwerden von Verbrauchern in der Behörde ein.

ILR-Direktor Luc Tapella und Juristin Sophie Steichen.

ILR-Direktor Luc Tapella und Juristin Sophie Steichen.

L'essentiel

Bei der luxemburgischen Regulierungsbehörde ILR gab es im Vorjahr um zwei Drittel mehr Beschwerden als 2016. Insgesamt wurden im Vorjahr 134 Anträge auf Schlichtung an das Institut gestellt, 2016 waren es noch 80. Direktor Luc Tapella führt den Anstieg auf die zunehmende Bekanntheit der Behörde zurück.

Bei den Streitschlichtungsverfahren ging es hauptsächlich um Entgeltstreitereien oder Vertragsschwierigkeiten mit Handyprovidern oder anderen Telekom-Dienstleistern. Sieben Beschwerden betrafen den Bereich Strom und Gas und zwölf die Postzustellung. «Das Roaming-Aus war ein großes Thema, aber letztlich hatten nur acht Prozent der Anfragen im Bereich der elektronische Kommunikationsdienste damit zu tun», sagt Tapella.

Wegen 20 Euro zum Schlichter

Sophie Steichen, Juristin im ILR, gibt ein Beispiel: «Stellen Sie sich vor, ein Verbraucher möchte eine Glasfaserleitung installieren lassen, aber die Verdrahtung im Gebäude entspricht nicht den aktuellen Standards oder das Haus eignet sich schlichtweg nicht dafür. Er verfügt demnach über einen Internet- oder TV-Anschluss, der nicht optimal funktioniert oder er muss zusätzliche Gebühren zahlen, obwohl die Installation eigentlich kostenlos sein sollte.»

Bevor ein Konsument in einer Streitsache die Schlichtungsstelle des ILR einschalten kann, muss er zunächst eine schriftliche Beschwerde beim Anbieter selbst einreichen. Mindestsummen gibt es keine. «Manche fechten eine Rechnung in Höhe von 1000 Euro an, manche kommen aus Prinzip wegen 20 Euro und andere beschweren sich wegen eines wichtigen Postpakets, das jedoch keinen materiellen Wert hat», erklärt Luc Tapella.

Das ILR hat 90 Tage Zeit, um den Parteien einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Für komplexe Fälle kann auch eine längere Frist bestimmt werden. Im vergangenen Jahren wurde in 44 Prozent der Beschwerden eine Einigung erzielt. In 33 Prozent der Fällen weigerten sich Gewerbetreibende, am Verfahren teilzunehmen. Entweder weil bereits eine Einigung erzielt wurde oder wegen einer spezifischen Begründung. In 16 Prozent der Fälle stiegen die Parteien aus dem Verfahren aus, weil sie den Schlichter nicht mehr benötigten. Vier Prozent der Einwände wurden wegen Nicht-Einhaltung der Vorschriften abgelehnt, fünf Prozent konnten überhaupt nicht gelöst werden.

(Séverine Goffin/L'essentiel)

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