Na dann, Prost! – Die Deutschen dürfen «Ficken» trinken

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Na dann, Prost!Die Deutschen dürfen «Ficken» trinken

Ein Streit um ein Patent erheitert derzeit eine ganze Nation. Und dessen Ausgang dürfte tausende Partygänger in Deutschland glücklich machen.

Die Deutschen stoßen gerne mit Ficken an. (Bild: partyschnaps.com)

Die Deutschen stoßen gerne mit Ficken an. (Bild: partyschnaps.com)

Ein deutscher Getränkehersteller hat vor der höchsten deutschen Patent-Instanz, dem Bundespatentgericht, einen erstaunlichen Sieg davongetragen. Die EFAG Trade Mark Company aus dem Schwabenland darf ihren «Partyschnaps» mit dem Namen «Ficken» auf den deutschen Mark bringen.

Laut dem Gericht «verstößt ‹Ficken› nicht gegen die guten Sitten» und ist darum dem deutschen Volk zumutbar. Sitte und Moral sind laut Gericht in einem steten Wandel. Im Jahr 2011 würde der Begriff darum «das Scham- oder Sittlichkeitsgefühl eines wesentlichen Teils des Verkehrs durch geschlechtsbezogene Angaben» nicht verletzen. Zudem werde «Ficken» bereits im Duden geführt und andernorts verwendet – zum Beispiel in Theaterstücken (Marc Ravenhills «Shoppen & Ficken») und in Filmen («Fickende Fische») – argumentieren die Richter.

«Schenkelspreizer» geht nicht

Anders dagegen würde es sich bei Ausdrücken wie «Schenkelspreizer» und «Busengrapscher» verhalten, heißt es weiter. Diese seien tatsächlich unerträglich.

Die Schnapsidee könnte also zur Erfolgsgeschichte werden: Der Getränkehersteller erfreut sich einer großen Beliebtheit. Auf Facebook kann er 170 000 «Freunde» vorweisen und auf YouTube hat sich das Video «Ficken fürs Volk» von Graf Ficken zum Renner entwickelt.

Graf Ficken spielt sein Lied:

(L'essentiel Online/aeg)

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