In Luxemburg – Diskussionen über Zulagen für Grenzgänger

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In LuxemburgDiskussionen über Zulagen für Grenzgänger

LUXEMBURG – Die «Zukunftskeess» legt Berufung ein gegen die Entscheidung, die Familienbeihilfe auf Kinder von Ehepartnern von Grenzgängern auszudehnen.

Die Frage der Familienbeihilfe für Kinder von Ehepartnern betriff Patchwork-Familien Änderungen mit sich bringen.

Die Frage der Familienbeihilfe für Kinder von Ehepartnern betriff Patchwork-Familien Änderungen mit sich bringen.

Die Familienbeihilfen für Grenzgänger sind erneut Gegenstand von Diskussionen. Die staatliche Einrichtung «Caisse pour l'avenir des enfants» (CAE) hat am Montag erklärt, dass sie gegen die Entscheidung, die Familienzulagen auf Kinder von Ehepartnern auszuweiten, Berufung eingelegt hat.

Da die Berufung aufschiebende Wirkung hat, bleiben die Familienzulagen vorläufig auf biologische Kinder und Adoptivkinder von Grenzgängern beschränkt – solange keine endgültige Entscheidung getroffen wurde.

Vergangene Woche entschied die Schiedsstelle für die Sozialversicherung (CASS), dass bei der Berechnung der Familienzulagen für Grenzgänger auch die Kinder ihrer Ehepartner berücksichtigt werden müssen. Diese Entscheidung bezog sich aber nur auf einen einzigen Fall. Sollte sie angewendet und dann auf ähnliche Fälle ausgedehnt werden, könnte das die Situation für viele Stieffamilien verändern.

(L'essentiel)

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