RechtsstreitErdogan verliert gegen Springer-Chef
Im Streit um Jan Böhmermanns Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten sieht ein deutsches Berufungsgericht die Äußerungen von Mathias Döpfner durch das Gesetz geschützt.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat im Rechtsstreit mit Axel-Springer -Chef Mathias Döpfner über Satire eine weitere Schlappe erlitten. Das Oberlandesgericht Köln wies heute eine Beschwerde Erdogans gegen eine frühere Entscheidung des Landgerichts Köln zurück.
«Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben», betonte das OLG. Erdogan könne höchstens noch Verfassungsbeschwerde einlegen. Döpfner hatte sich mit dem Satiriker Jan Böhmermann solidarisiert, der im ZDF ein Schmähgedicht über Erdogan vorgetragen hatte.
«Geschützte zulässige Meinungsäußerung»
Die Richter vom OLG schlossen sich der Einschätzung der Vorinstanz an und bewerteten Döpfners Worte als vom Grundgesetz «geschützte zulässige Meinungsäußerung». Anfang Mai hatte das Landgericht Köln bereits einen Antrag Erdogans auf einstweilige Verfügung gegen den Springer-Chef abgelehnt.
Böhmermann hat Erdogan in Vulgärsprache beleidigt, um nach eigenen Worten die Grenzen dessen aufzuzeigen, was in Deutschland als Satire erlaubt sei und was nicht. Die türkische Regierung forderte daraufhin ein Strafverfahren gegen Böhmermann nach Paragraf 103, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt.
Der Springer-Chef stärkte in einem offenen Brief Böhmermann den Rücken und verteidigte die Kunst- und Satirefreiheit. «Ich finde Ihr Gedicht gelungen. Ich habe laut gelacht», schrieb Döpfner im April. Der Medienmanager fügte hinzu, er wolle sich Böhmermanns «Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen».
Vor kurzem bekräftigte Döpfner: «Selbstverständlich bereue ich nichts. Ich stehe zu jedem Wort und jedem Komma, das ich in meinem Brief an Herrn Böhmermann geschrieben habe.»
(L'essentiel/rub/sda)