Luxembourg Air RescueFreispruch in Störfunk-Affäre bestätigt
KOBLENZ - Im Berufungsprozess wurde der Mann, der den Funkverkehr der Air Rescue gestört haben soll, erneut freigesprochen - aus Mangel an Beweisen.

Der ehemalige Leiter der Rettungswache in Saarburg war 2008 vom Amtsgericht Trier zu eine Bewährungsstrafe wegen versuchter Körperverletzung verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, den Funkverkehr im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet gestört zu haben. Als Motiv nannte das Amtsgericht Hass auf seinen früheren Arbeitgeber, die Luxembourg Air Rescue (LAR).
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in der Saarburger Rettungsfunk-Affäre den Freispruch für den ehemaligen Leiter der Rettungswache bestätigt. Ihm war vorgeworfen worden, den Funkverkehr im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet gestört zu haben. Das OLG habe nicht feststellen können, dass das Landgericht Trier beim Freispruch des Mannes Rechtsfehler gemacht habe, sagte ein OLG-Sprecher am Montag in Koblenz. Die Revision der Staatsanwaltschaft sei daher verworfen worden. Er bestätigte damit einen Bericht des «SWR».
Mangel an Beweisen
Der ehemalige Leiter der Rettungswache in Saarburg war 2008 vom Amtsgericht Trier zu eine Bewährungsstrafe wegen versuchter Körperverletzung verurteilt worden. Als Motiv nannte das Amtsgericht Hass auf seinen früheren Arbeitgeber, die Luxembourg Air Rescue (LAR). Das Landgericht Trier hatte ihn später freigesprochen. Aus Sicht der Richter war seine Schuld nicht zweifelsfrei zu beweisen. Unter anderem seien die Funkstörungen auch in seiner Abwesenheit vorgekommen.
(L'essentiel Online/dpa)