In DeutschlandGastronomen müssen kein Deutsch können
BAD DÜRKHEIM - Die Stadt Bad Dürkheim hatte im Mai die Gaststätte einer Vietnamesin geschlossen – weil sie kein Deutsch spricht. Das war nicht rechtens.

Eine Stadt darf eine Gaststätte nicht schließen, nur weil der Betreiber kein Deutsch spricht. Allerdings kann verlangt werden, dass während der Öffnungszeiten jederzeit Personal mit Deutschkenntnissen anwesend ist. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 14. Juni hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde.
Die Stadt Bad Dürkheim hatte die Gaststätte einer Vietnamesin im Mai 2016 geschlossen. Als Grund verwies die Stadt auf die fehlenden Deutschkenntnisse der Frau und leitete daraus ab, sie habe nicht die notwendige Zuverlässigkeit für den Betrieb. Das Gericht sah hierfür keine rechtliche Grundlage. Es sei zunächst ausreichend, das Lebensmittelrecht zu kennen. Zudem habe die Frau deutschsprachiges Personal und ein Mangel an Zuverlässigkeit sei nicht nachweisbar.
(dpa/L'essentiel)