Nach Berufungsurteil – Gebäudereiniger hoffen auf mehr Geld

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Nach BerufungsurteilGebäudereiniger hoffen auf mehr Geld

LUXEMBURG - Das Urteil über eine bessere Bezahlung von Reinigungskräften mit Berufserfahrung könnte Schule machen. Darauf hoffen die Betroffenen, die sich am Sonntag trafen.

Hoffen auf mehr Geld: Die Beschäftigten aus der Reinigungsbranche.

Hoffen auf mehr Geld: Die Beschäftigten aus der Reinigungsbranche.

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Nach zehn Jahren Arbeit hat eine Reinigungskraft Anspruch auf den qualifizierten Mindestlohn. Dieses Urteil hatte das Berufungsgericht in Luxemburg in der vergangenen Woche nach einem 14-jährigen Rechtsstreit gefällt. Am Sonntagmorgen sorgte die Entscheidung der Richter für Euphorie beim Treffen von gut 100 Reinigungskräften auf Einladung der Gewerkschaft OGBL. Sie wollen nun ebenfalls von der Entscheidung profitieren und mit zehnjähriger Berufserfahrung gut 20 Prozent mehr Lohn kassieren.

Geklagt hatte Estelle Winter, Ex-Putzfrau und heute als Gewerkschaftssekretären zuständig für die Reinigungsbranche. Winter will nun dasselbe Ergebnis für mindestens 350 weitere Reinigungskräfte erreichen. «Wir kümmern uns nun um die 350 Fälle, die mit denselben Forderungen auf eine Entscheidung warten», so Winter gegenüber «L’essentiel».

Doch zwei Punkte sind noch offen: Wie werden die Arbeitgeber auf mögliche Lohnerhöhungen reagieren? Bringen sie den Fall vor das Kassationsgericht? «Ich habe wenig Zweifel, dass sie es tun. Sie würden damit ein Jahr gewinnen», meint Winter. Auch ob die Entscheidung rückwirkend gilt, ist unklar. «Sollte das Urteil auch rückwirkend gelten, dann entspräche dies einer Summe von etwa 10‘000 Euro über drei Jahre für einen Mitarbeiter mit voller Stelle.»

In Luxemburg sind offiziell etwa 9'000 Beschäftigte in der Reinigungsbranche tätig.

(L'essentiel Online mit Pa.T.)

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