«Fond du logement»Gesetz soll zweite Miltgen-Affäre vermeiden
LUXEMBURG – Auf Grundlage des Prüfberichts von PwC hat die Regierung einen Gesetzentwurf zur Reorganisation des «Fond du logement» vorgelegt.

Staatssekretär Marc Hansen hat am Dienstag das neue Gesetzesprojekt vorgestellt.
Bislang arbeitet der «Fond du logement» auf Grundlage des Gesetzestextes zur Wohnungshilfe aus dem Jahr 1979. Nun soll ein eigenes Gesetz beschlossen werden, das die öffentliche Einrichtung und ihre Aufgaben neu aufstellt.
Marc Hansen (DP), Staatssekretär für das Wohnungswesen, erklärte am Dienstag: «Die Vermietung von sozialem Wohnungsbau soll die Hauptaufgabe des Fonds sein.» Aber auch der Verkauf von subventionierten und nicht-subventionierten Wohnungen solle dazu gehören, «um eine gewisse soziale Mischung zu gewährleisten.»
Regierungskommissar zur Kontrolle
Um eine neue «Miltgen-Affäre» zu vermeiden, der über Jahre Geschäftsführer und Präsident in Personalunion war, soll das derzeitige «comité-directeur» in einen Vorstand transformiert werden. Das bislang zwölfköpfige Gremium soll durch einen Vertreter des Gemeindeverbands Syvicol erweitert werden.
Neben dem Vorstand, dem die strategische Ausrichtung sowie die Kontrolle obliegen, sieht das Gesetzesprojekt ein aus drei Personen bestehendes Direktorium vor. Außerdem kümmert sich künftig – wie bei anderen öffentlichen Einrichtungen auch – ein Regierungskommissar um den «Fond du logement» und erstattet Bericht.
(pat/L'essentiel)