In Luxemburg – Gespräche über Frisinger Auffahrt dauern an

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In LuxemburgGespräche über Frisinger Auffahrt dauern an

FRISINGEN – Am Rande eines Enteignungsverfahrens werden die Gespräche zwischen dem Staat und der beiden Grundbesitzer weitergeführt.

«Der Staat hat zwar ein öffentliches Enteignungsverfahren eingeleitet, aber ich glaube nicht, dass er den Fall vor Gericht beenden will, da die Gespräche zwischen den Parteien wieder aufgenommen wurden. Außerdem bin ich ziemlich zuversichtlich, dass es eine Lösung geben wird», sagt Marc Theisen, Rechtsanwalt von Georges Friedrich.

Der Landwirt führt den Familienbetrieb, der von der berühmten Auffahrt bei Frisingen betroffen ist. Diese steht seit fast fünfzehn Jahren unbenutzt in der Landschaft. Zur Erinnerung: Der Staat baute die A13 auf einem Grundstück der Familie Friedrich, allerdings ohne deren Zustimmung. Der Fall ist komplex, weil auch andere Grundstücke, auf denen der Staat während der Bauarbeiten Erdreich hinterlassen hat, betroffen sind. «Mein Klient hat eine finanzielle Entschädigung gefordert, die nicht allzu hoch war. Was er vor allem will, ist, dass er weiterhin Land bewirtschaften kann. Land, das ihm der Staat zur Verfügung stellen könnte», sagt der Anwalt. Fernand Friedrich, der Vater, der ein bloßes Eigentumsrecht an dem Betrieb ausübt, ist auch in diesem Fall beteiligt. Auf Anfrage von L’essentiel verweigerte sein Anwalt, Gaston Vogel, eine Stellungnahme.

Anwalt Patrick Kinsch, der die Interessen des Staats vertritt, erinnert daran, dass «Fernand Friedrich und seine Frau vor einigen Jahren Kaufverträge unterzeichnet haben», die den Staat zum Eigentümer der berühmten Auffahrt machte. Laut Kinsch seien diese Verträge nie vollstreckt worden, was der Staat nun zu Recht einfordere.

(Gaël Padiou)

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