Illegales GlücksspielGlücksspiel-Automaten im Zwielicht
LUXEMBURG – Sie stehen in vielen Kneipen, dabei sind Glücksspiel-Automaten, die einen Gewinn erlauben, eigentlich verboten.

Die Überprüfung von illegalen Glücksspielautomaten in Kneipen ist keine leichte Aufgabe. In den meisten Fällen findet die Polizei solche Automaten zufällig, bei Kontrollen aus anderen Gründen.
«Wir beschlagnahmen jedes Jahr durchschnittlich sechs illegale Glücksspielautomaten im Land», erklärt Gilles Herrmann, stellvertretender Staatsanwalt in Luxemburg.
Gemäß Artikel 3 des Gesetzes vom 20. April 1977 ist «die Installation aller Geldautomaten oder Automaten, die Jetons oder Wertmarken ausgeben, deren Betrieb nach dem Zufallsprinzip einen Gewinn erlaubt», verboten. Eine Ausnahme wird für das Casino, die Nationallotterie und deren Partner gemacht.
Die Überprüfung von illegalen Glücksspielautomaten in Kneipen ist allerdings keine leichte Aufgabe. In den meisten Fällen findet die Polizei solche Automaten zufällig, bei Kontrollen aus anderen Gründen. Manchmal ist es ein Kunde, der den Besitzer denunziert.
«Die Spiele, die wir beschlagnahmen, sind keine normalen Glücksspielautomaten, die Geld oder Jetons ausgeben. Es ist schwierig zu beweisen, dass der Besitzer der Kneipe seinen Kunden Gewinne ermöglicht», erklärt Gilles Herrmann. Um festzustellen, ob ein Automat illegal eingesetzt wird, weil er Gewinne ermöglicht, braucht es mindestens zwei bis vier Zeugen.
In diesem Fall wird der Automat von der Polizei beschlagnahmt und ein Gerichtsverfahren eröffnet. Die beschlagnahmten Maschinen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
(L'essentiel Online/Chloé Murat)