GroßregionSexualstraftäter von Neunkirchen saß schon in Sicherungsverwahrung
NEUNKIRCHEN/SAARBRÜCKEN – Der Verdächtige, der nach dem Tod einer 69-Jährigen festgenommen wurde, ist nicht nur wegen Sexualdelikten vorbestraft, sondern hat auch schon einmal in Sicherungsverwahrung gesessen, die jedoch ausgesetzt wurde.

Der Tatverdächtige war aufgrund einer DNA-Spur am Tatort festgenommen worden.
Der mutmaßliche Sexualstraftäter von Neunkirchen, der nach dem Tod einer 69-Jährigen in U-Haft sitzt, ist mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraft. Zuletzt sei er 2003 vor dem Landgericht Saarbrücken zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden – mit anschließender Sicherungsverwahrung, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Freitag mit. Im Frühjahr 2020 dann sei die Sicherungsverwahrung «auf der Grundlage einer positiven Legalprognose» eines Gutachters vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt worden. Zuvor hatten saarländische Medien darüber berichtet.
Gegen den 61-Jährigen erging am Donnerstag Haftbefehl wegen Vergewaltigung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Der Tatverdächtige war aufgrund einer DNA-Spur am Tatort festgenommen worden. Die tote Frau war am 7. September in einem Bach nahe der Kläranlage Sinnerthal in Neunkirchen gefunden worden. Sie war teils entkleidet gewesen, die Ermittler gehen von einem Sexualdelikt aus. Die Todesursache wurde bei der Obduktion nicht eindeutig festgestellt.
Laut Staatsanwaltschaft war der tatverdächtige Mann zuvor wegen Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1991 zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe und 1997 zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach dem Aussetzen der Sicherungsverwahrung seien dem Beschuldigten mehrere Weisungen erteilt worden, sagte der Sprecher.