Berater der EU – Guttenberg bastelt an seinem Comeback

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Berater der EUGuttenberg bastelt an seinem Comeback

Der ehemalige deutsche Verteidigungsminister drängt zurück ins Schweinwerferlicht: Karl-Theodor zu Guttenberg wird Berater der EU-Kommission für Internetfreiheit – ausgerechnet.

Soll sich für die Internetfreiheit engagieren: Karl-Theodor zu Guttenberg.

Soll sich für die Internetfreiheit engagieren: Karl-Theodor zu Guttenberg.

Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg sieht seinen Berater-Job bei der EU nicht als Sprungbrett zurück in die Politik. «Dies ist kein politisches Comeback», sagte Guttenberg am Montag an einer Pressekonferenz in Brüssel. Er bleibe vorerst in den USA. «Sie sehen mich nicht in Deutschland», sagte er. «Ich plane nicht, in den kommenden Wochen oder Monaten zurückzukehren.»

Der frühere Verteidigungsminister hatte ein Angebot der für das Internet zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes angenommen, Brüssel bei der Hilfe für Netzaktivisten in autoritären Regimen zu unterstützen. «Ich habe Karl-Theodor vor dem Sommer gebeten, mir zu helfen», erklärte Kroes. «Es war meine Wahl. Ich will keine Heiligen, sondern Talente.» Damit spielte sie auf zu Guttenbergs in weiten Teilen abgeschriebene Doktorarbeit an. Sie habe «volles Vertrauen» in den Deutschen. Der Ex-Minister werde die richtigen Gespräche führen, um der Internetfreiheit die notwendige Aufmerksamkeit zu verschaffen.

Ex-Minister will «mit Inhalten überzeugen»

Dazu soll Guttenberg, der im März wegen seiner abgeschriebenen Doktorarbeit von seinem Amt als Verteidigungsminister zurückgetreten und später in die USA gezogen war, Verbindungen mit EU-Mitgliedsländern, Nichtregierungsorganisationen und Staaten außerhalb der EU herstellen.

Von Nachfragen, ob die Diskussion über seine Glaubwürdigkeit seinem Auftrag nicht schaden werde, zeigte sich Guttenberg unbeeindruckt. «Der Sache tut es gut, wenn man mit Inhalten überzeugen kann. Und das will ich tun.» Seine Aufgabe will der Ex-Minister vor allem aus den USA ausüben. Kroes stellte klar, dass er für seine Tätigkeit kein Gehalt bekomme, sondern nur eine Erstattung der Reisekosten.

(L'essentiel online/dapd)

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