Kachelmann-ProzessIm Internet nach Nebenbuhlerin gesucht
Der Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann soll spätestens im Mai zu Ende sein. Die Ex-Freundin des Wettermoderators ahnte schon früher von einer Nebenbuhlerin.

Der Prozess gegen den Wettermoderator Jörg KAchelmann soll spätestens im Mai zu Ende sein.
Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist am Dienstag bekannt geworden, dass das mutmassliche Vergewaltigungsopfer bereits ein Jahr vor der angeblichen Tat im Internet nach einer möglichen Nebenbuhlerin suchte. Das gab ein Polizeibeamter am Dienstag vor dem Landgericht Mannheim an.
Kachelmanns langjährige Freundin behauptet, sie sei von ihm nach einem Streit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden. Er selbst bestreitet die Tat. Laut den Ermittlungen hatte es in der Nacht zum 9. Februar 2010 in der Wohnung der Freundin einen Streit wegen Kachelmanns Untreue gegeben. Die Schwetzinger Freundin hatte Flugtickets mit dem Namen Kachelmanns und einer anderen Frau anonym zugesandt bekommen und ihn deshalb zur Rede gestellt. Kachelmann gab sein Verhältnis mit dieser und anderen Frauen zu. Danach folgte laut Kachelmann die einvernehmliche Trennung. Nach Angaben der Ex-Freundin kam es zur Vergewaltigung.
Bei Facebook gesucht
Der Polizeibeamte hatte den Auftrag, Handy und Laptop der langjährigen Freundin Kachelmanns zu untersuchen. Er sagte am Dienstag aus, dass diese den Namen der anderen Frau schon im Februar 2009 bei Facebook eingegeben hatte.
Keine Hinweise habe es darauf gegeben, dass sich die Frau im Internet über Verletzungsspuren bei Vergewaltigungen informierte. Entsprechende Suchwörter hätten keine Treffer ergeben. Ein Löschprogramm hatte die Ex-Freundin laut Aussage nicht installiert. Es seien auch keine Hinweise auf manuelle Löschungen gefunden worden.
Rededuell mit Richter
Am 30. Verhandlungstag lieferten sich Verteidiger und Richter am Dienstag einen 45-minütigen Wortwechsel. Wegen der Verlängerung der Verhandlung bis in den Mai warf Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn dem Gericht vor, «mit Hängen und Würgen etwas Belastendes finden zu wollen». Die 5. Grosse Strafkammer mache «Termine ad infinitum statt zu prüfen, ob die Beweisaufnahme noch einen Sinn macht».
Der Vorsitzende Richter Michael Seidling entgegnete, das Gericht komme Kachelmann entgegen, wenn es ihn im April für drei Wochen zu seinen Kindern nach Kanada reisen lasse. Der Prozess solle dann im Mai abgeschlossen werden.
Der Beisitzende Richter, Joachim Bock, warf Schwenn vor, die Strafkammer vor allem in öffentlichen Hauptverhandlungen anzugreifen: «Sobald die Zuschauer nicht mehr da sind, können wir uns ganz gut unterhalten. Es wäre schön, wenn wir das auch in öffentlicher Hauptverhandlung fortsetzen könnten.» Der Vorwürfe, das Gericht arbeite auf eine Verurteilung hin, seien «schlicht Unterstellungen».
(L'essentiel online/20Minuten)