Deutschland: In Berlin dürfen nun alle «oben ohne» ins Schwimmbad

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DeutschlandIn Berlin dürfen nun alle «oben ohne» ins Schwimmbad

Eine 33-Jährige wurde in Berlin aus der Badi geworfen, weil sie ihre Brüste nicht bedeckte. Sie reichte Beschwerde ein und hatte Erfolg damit.

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Die Berliner Bäder haben ihre Haus- und Badeordnung angepasst. 

Die Berliner Bäder haben ihre Haus- und Badeordnung angepasst. 

IMAGO/CHROMORANGE
In den Bädern der deutschen Hauptstadt ist neu das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch «für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust» möglich. 

In den Bädern der deutschen Hauptstadt ist neu das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch «für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust» möglich. 

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Auslöser dafür war die Beschwerde einer 33-Jährigen, die aus einem Schwimmbad gewiesen wurde, weil sie ihre Brüste nicht bedeckt hielt. (Symbolbild)

Auslöser dafür war die Beschwerde einer 33-Jährigen, die aus einem Schwimmbad gewiesen wurde, weil sie ihre Brüste nicht bedeckt hielt. (Symbolbild)

imago images/Achille Abboud

Eine Diskriminierungsbeschwerde führt dazu, dass in Deutschlands Hauptstadt Berlin die Haus- und Badeordnung in allen Bäder-Betrieben zukünftig geschlechtergerecht angewendet wird. 

Ausgelöst wurde die Debatte durch eine 33-jährige Deutsche im letzten Dezember, wie der «Spiegel» berichtet. Sie wurde in einer Berliner Bad vom Aufsichtspersonal dazu aufgefordert, ihre Brüste zu bedecken. Da sie dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde sie aus dem Schwimmbad geworfen. In ihrer Beschwerde an die Ombudsstelle des Landesantidiskriminierungsgesetz weist die Frau darauf hin, dass die Haus- und Badeordnung keine geschlechtsspezifischen Festlegungen trifft und lediglich das Tragen «handelsüblicher Badekleidung» vorschreibt.

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Der «Spiegel» schreibt, dass die Ombudsstelle bei den Bäder-Betrieben interveniert hat. Dies führt dazu, dass in Zukunft das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch «für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust» möglich ist. «Die Entscheidung stellt gleiches Recht für alle Berlinerinnen und Berliner, ob männlich, weiblich oder nicht-binär, her und schafft zudem Rechtssicherheit für das Personal in den Bäderbetrieben», wird die Leiterin der Ombudsstelle, Doris Liebscher, vom «Spiegel zitiert. Die Regelung müsse nun konsequent angewendet werden und es sollen keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden.

(jar)

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