Tripartite oder nicht? – Index für Mindestlohn bleibt

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Tripartite oder nicht?Index für Mindestlohn bleibt

LUXEMBURG – Tripartite hin oder her, Premierminister Jean-Claude Juncker will diese Woche Entscheidungen fällen. Dabei gibt es zwei Tabus.

Befristete Arbeitsverträge sollen in Zukunft in Luxemburg weiter verbeitet sein.

Befristete Arbeitsverträge sollen in Zukunft in Luxemburg weiter verbeitet sein.

Trotz des Ultimatums, das die Gewerkschaften an die Unternehmervertreter gestellt haben, sollen noch diese Woche Entscheidungen über Sozialsystem und Arbeitsmarkt in Luxemburg fallen. Das hat Premierminister Jean-Claude Juncker vor dem Parlament klargestellt. Die Regierung erklärt sich damit bereit, Maßnahmen zur Not im Alleingang durchzusetzen.

Tabu sind jedoch zwei Punkte: Die Forderungen der Gewerkschaften nach einem finanziellen Ausgleich für die Arbeitnehmer bei der Beschränkung der Indextranche auf eine im Jahr dürfe keine zusätzlichen Kosten für den Staat mit sich bringen, so Juncker. Zudem wird der Mindestlohn weiter an die Lohnentwicklung angepasst. Die Unternehmervertreter hatten einen Verzicht auf den Index beim Mindestlohn im Jahr 2013 gefordert.

Beftristete Arbeitsverträge fördern

Die Regierung könne sich dabei Diskussionen über Forderungen von Gewerkschaften und Unternehmervertretern vorstellen. Diskutiert werden könnte eine Lockerung der Gesetze, um befristete Arbeitsverträge (CDD) zu erleichtern. Damit sollen Einstellungen vereinfacht werden.

Am Donnerstag um 12 Uhr läuft das Ultimatum der Gewerkschaften OGBL, LCGB und CGFP an die Unternehmervertreter des Verbands UEL aus. Die UEL sollte ihren Forderungskatalog zurückziehen, der unter anderem den Kampf gegen krankheitsbedingte Abwesenheit französischer Grenzgänger, einen Verzicht auf den Index beim Mindestlohn im Jahr 2013 sowie eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit vorsieht. Mit einem Rückzug der Forderungen der UEL ist jedoch nicht zu rechnen.

( sb/L'essentiel Online )

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