Prozess in FrankfurtJihadist ließ Kind verdursten – lebenslange Haft
In Frankfurt am Main wurde das Urteil gegen einen 29-jährigen Jihadisten gefällt. 2015 ließ der Extremist ein fünfjähriges Mädchen in der Sonne verdursten.

Im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen im Irak hat das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main den Angeklagten am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 29-jährigen Anhänger der Jihadistenmiliz «Islamischer Staat» (IS) unter anderem wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge schuldig. Er hatte das versklavte fünfjährige Mädchen 2015 bei großer Hitze in der Sonne angebunden.
Fünfjährige als Sklavin gehalten
Vor einem Monat wurde bereits seiner Frau Jennifer W., die ursprünglich aus Lohne in Niedersachsen kommt, der Prozess gemacht. Die Bundesanwaltschaft warf der deutschen Konvertitin damals vor, unter der Herrschaft des «Islamischen Staates» im Irak dabei zugesehen zu haben, wie ihr damaliger Ehemann ein fünfjähriges jesidisches Mädchen in der prallen Sonne ankettete und verdursten ließ.
Ehemann Taha Al-J. hatte das Mädchen zuvor für einige Hundert Dollar auf einem Sklavenmarkt gekauft; er und Jennifer W. hielten die Fünfjährige als Sklavin in ihrem Haus in Falluja.
Ehefrau stark radikalisiert
Vor Gericht trat Jennifer W. stets westlich gekleidet auf. Doch im Prozess konnte leicht gezeigt werden, wie brainwasht die IS-Anhängerin war. «Abbildung 19 zeigt rollende Köpfe», so ein Beamter vor Gericht zu Bildern von Enthauptungen, die sich auf W.s Handy und Computer befunden hatten.
Eine Polizistin sagte aus, dass bei der Auswertung der elektronischen Daten «alles dabei» gewesen sei. Auch Suchen wie «Wie bringe ich mich am besten um und nehme viele Menschen mit». Dazu habe man auf dem Computer der Angeklagten die Anleitung für den Bau einer Schnellkochtopf-Bombe gefunden.
Das deutsche Gericht verurteilte die 30-Jährige aus Lohne in Niedersachsen Ende Oktober wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord, zum versuchten Kriegsverbrechen – und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit.
(L'essentiel/AFP)