Urteil in Frankreich – Kinder dürfen nicht «Nutella» heißen

Publiziert

Urteil in FrankreichKinder dürfen nicht «Nutella» heißen

Eltern wollten ihre beiden Kinder «Nutella» und «Erdbeere» nennen. Doch französische Richter hatten etwas gegen diese Namen.

«Nutella, komm hoch, Essen ist fertig!» Ein französisches Gericht lehnt dieses Szenario ab. (Bild: Keystone/AP/Alberto Pellaschiar)

«Nutella, komm hoch, Essen ist fertig!» Ein französisches Gericht lehnt dieses Szenario ab. (Bild: Keystone/AP/Alberto Pellaschiar)

Bei aller Schoko-Liebe, aber nein: Ein Gericht in Nordfrankreich hat zwei Kinder davor bewahrt, zeitlebens wegen ihres Namens gehänselt zu werden. Die von den Eltern gewünschten Vornamen «Nutella» und «Erdbeere» für ihre Babys lehnte das Gericht ab, wie es am Montagabend bei der Staatsanwaltschaft von Valenciennes hieß.

Diese Vornamen würden den Interessen der Kinder schaden. Im Falle des Schoko-Nuss-Brotaufstrichs «Nutella» als Vorname beschloss das Gericht demnach eine Umbenennung des Kindes in «Ella».

Im zweiten Fall, in dem das Gericht auf das Risiko von «Hänseleien» verwies, falls das Kind «Fraise» (deutsch: Erdbeere) genannt würde, entschieden sich die Eltern letztlich für einen altfranzösischen Vornamen aus dem 19. Jahrhundert: Das kleine Mädchen heißt jetzt «Fraisine».

(L'essentiel/sda)

Deine Meinung