Erwischt!Knöllchen kennt schon heute keine Grenzen
LUXEMBURG – Die Europäische Union hat sich darauf geeinigt, ab 2013 Verkehrssünder EU-weit zu verfolgen. In der Großregion ist dies bereits heute Realität.

Wer im nahen Ausland geblitzt wird, muss damit rechnen, dass er die Aufforderung zur Bezahlung einer Geldstrafe nach Hause geschickt bekommt.
Wer im Ausland zu schnell fährt oder eine rote Ampel ignoriert, bekommt das Knöllchen ab 2013 garantiert nach Hause zugeschickt. Dafür soll eine neue europaweite Datenbank sorgen. Dabei müssen bereits heute Fahrer aus der Großregion mit einem unerfreulichen Brief rechnen, wenn sie beim Nachbarn die Straßenverkehrsordnung missachtet haben und erwischt wurden.
Seit März 2003 sorgt die so genannte «Gemeinsame Stelle der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit» (CCPD) unter anderem dafür, dass Fahrzeugdaten innerhalb der Großregion ausgetauscht werden. Wird ein Luxemburger beispielsweise im saarländischen Merzig geblitzt, kann die deutsche Polizei den Halter des Autos über das CCPD ermitteln lassen und ihm das Knöllchen zusenden. Das Zentrum ist in Luxemburg angesiedelt und deckt den Raum Saarland, Rheinland-Pfalz, das belgische Grenzgebiet, die französischen Departements Moselle und zum Teil Meurthe-et-Moselle sowie das Großherzogtum ab.
Belgische Beamte besonders gründlich
Und es existiert nicht nur auf dem Papier, wie die Zahlen beweisen. Im vergangenen Jahr hat das CCPD 18 155 Anfragen aus Belgien, Deutschland, Frankreich und Luxemburg zum Thema Verkehrssünden erhalten, teilte das Innenministerium auf Anfrage von «L’essentiel Online» mit. Das waren im Durchschnitt 50 Fälle pro Tag. Wird die Stelle kontaktiert, ermittelt sie die Daten des Fahrzeughalters und gibt diese an die zuständige Polizeistelle weiter.
Die Beamten in Belgien scheinen ihre Arbeit dabei besonders gründlich zu machen: So kam mehr als die Hälfte der Anfragen 2010 aus Belgien (52 Prozent), rund ein Drittel aus Deutschland (34 Prozent), neun Prozent aus Frankreich und vier Prozent aus Luxemburg. Wurde ein Fahrer von einem fixen Radargerät geblitzt, tauchte er allerdings nicht in dieser Statistik auf. Außerdem kann ein einzelner Fall zu drei verschiedenen Anfragen führen, dann nämlich, wenn der Fahrer aus einem der drei anderen Nachbarländer stammen könnte und für jedes einzelne Land angefragt wird.
787 Vergehen in Luxemburg verfolgt
Die luxemburgische Polizei nutzte die Möglichkeit, Fahrzeugdaten von Grenzgängern zu ermitteln, die im Großherzogtum über eine rote Ampel gefahren oder in die Radarfalle getappt waren, im vergangenen Jahr 787 Mal. Sie durften sich anschließend über ein Knöllchen im Briefkasten «freuen».
Kerstin Smirr/L’essentiel Online