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EuGHKopftuchverbot laut Gutachten diskriminierend
LUXEMBURG - Dürfen Arbeitgeber das Tragen eines Kopftuchs verbieten? Eine Gutachterin am Europäischen Gerichtshof hält ein Verbot für diskriminierend.

Eine Mitarbeiterin eines Softwarebetriebs klagte gegen das Kopftuchverbot an ihrem Arbeitsplatz.
Ein Kopftuchverbot für eine muslimische Ingenieurin einer Software-Firma ist nach Ansicht der EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston eine «rechtswidrige unmittelbare Diskriminierung». Als Gutachterin für einen Prozess am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg legte Sharpston am Mittwoch ihre Beurteilung vor.
Es ging um den Fall einer Muslimin, deren französischer Arbeitgeber ihr das Tragen eines Kopftuches bei Kundenkontakten verboten hatte. Der EuGH kann dem Gutachten der Generalanwältin in seinem Urteil folgen, muss dies aber nicht zwingend tun.
(L'essentiel/dpa)