Völkerrecht – Kritik am «Space Mining»-Gesetz lässt Schneider kalt

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VölkerrechtKritik am «Space Mining»-Gesetz lässt Schneider kalt

LUXEMBURG – Ein Experte für Luft-und Weltraumrecht hat die Luxemburger Initiative zum Ressourcenabbau im Weltraum heftig kritisiert. Den Minister ficht das nicht an.

Nicht nur auf Erden gibt es Wertvolle Dinge auszubuddeln – auch im Weltraum könnte es sich in Zukunft lohnen.

Nicht nur auf Erden gibt es Wertvolle Dinge auszubuddeln – auch im Weltraum könnte es sich in Zukunft lohnen.

Pixabay

«Ich halte das, was die Luxemburger machen, für krass völkerrechtswidrig, dem internationalen Recht widersprechend und deshalb im Kern für nichtig.» Mit diesen Worten hat Dr. Stephan Hobe, Direktor des Instituts für Luft-und Weltraumrecht der Universität Köln, in einem Interview mit dem Deutschlandfunk das neue Gesetz zum Bergbau im Weltraum kritisiert.

Das All mit allen Himmelskörpern sei internationales Gemeingut, wie es vor allem der internationale «Weltraumvertrag» 1967 festgehalten habe – darum könne jedwede betreffende «Gesetzgebung nur international stattfinden». Am besten geschehe das auf Ebene der UNO sagt der langjährige Experte (siehe Infobox).

Regierung sieht sich gut beraten

Dessen Expertise beeindruckt den federführenden Wirtschaftsminister Etienne Schneider (LSAP) jedoch nicht nachhaltig: «Wer ist Stephan Hobe?», schreibt er auf Anfrage von L’essentiel. Und weiter: «Wieso sollte seine Einschätzung mehr Wert sein als sämtliche internationale Gutachten, die wir im Vorfeld zu dem Thema eingeholt haben?»

Das Ministerium habe Unterstützung und Ermunterung erfahren durch kompetente Berater. Tatsächlich ist die staatliche Agentur Space Ressources hier ranghoch besetzt, etwa mit einem ehemaligen Chef der Europäischen Weltraumagentur ESA, Jean-Jacques Dordain.

«Internationale Regelung fehlt»

Auch der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. André Prüm von der Universität Luxemburg hat die Regierung im Vorfeld der Gesetzfindung beraten, zusammen mit drei Kollegen. Luxemburg sei dem Weltraumvertrag von 1967 verpflichtet, bestätigt Prüm gegenüber L’essentiel. Jedoch treffe dieser nur Aussagen über außerirdische Körper im Ganzen, während die Frage der Nutzung von Bodenschätzen schlicht nicht geregelt sei, «weil das damals völlig außerhalb der denkbaren Möglichkeiten lag». Die Luxemburger Wissenschaftler hätten die Regierung überdies ermuntert, diese «Lücke» zu schließen – nicht nur im Alleingang: «Luxemburg befürwortet ja eine internationalen Übereinkunft zu diesem Thema.»

Minister Schneider verweist zudem auf ein Gesetz zum Weltraum-Bergbau, das in den USA seit Dezember 2015 gilt, «ohne dass bis bis dato irgend eine Klage wegen Verstoßes gegen internationales Völkerrecht eingereicht wurde». Man werde immer Skeptiker finden, «die alles in Frage stellen». Sie würden, so der Minister, «uns allerdings nicht davon abbringen, unser Projekt weiter zu führen und das nicht zuletzt im Interesse aller.»

(Frank Goebel/L’essentiel)

Wer ist Prof. Dr. Stephan Hobe?

Der 1957 geborene Rechtswissenschaftler (Foto: dpa) beschäftigt sich laut Wikipedia seit 1985 mit dem Luft- und Weltraumrecht und promovierte zu den «rechtlichen Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Nutzung des Weltraums».

Seit 2001 leitet er das Institut für Luft- und Weltraumrecht. Die Einrichtung der Kölner Universität wurde 1925 begründet.

Außerdem ist er Mitglied zahlreicher wissenschaftlicher Vereinigungen, die sich mit internationalem Recht, oft speziell den Weltraum betreffend, beschäftigen.

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