Luxemburg: Kurz vor den Wahlen schreitet die Debatte um Telearbeit voran

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Luxemburg Kurz vor den Wahlen schreitet die Debatte um Telearbeit voran

LUXEMBURG – Eine Mehrheit der Unternehmer möchte den Angestellten zwei Tage Telearbeit in Luxemburg anbieten. Doch diesem Plan kommen immer noch die steuerlichen und sozialen Sperren der Grenzländer in die Quere.

Thomas Holzer
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Thomas Holzer
Könnte es für die Arbeitnehmer im Großherzogtum bald zwei Tage Telearbeit pro Woche geben? (Symbolbild)

Könnte es für die Arbeitnehmer im Großherzogtum bald zwei Tage Telearbeit pro Woche geben? (Symbolbild)

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Während die Debatte über die Arbeitszeitverkürzung den nächsten Wahlkampf vor den Parlamentswahlen anheizen dürfte, setzt die Wirtschaftswelt ihre Diskussionen über die Umsetzung dieser möglichen Maßnahme fort. Unter den grundlegenden Themen hatte die UEL (Union des entreprises luxembourgeoises) eine umfassende Umfrage über die Praxis der Telearbeit in den Unternehmen und die Wünsche in Bezug auf die Umsetzung angekündigt.

Die Ergebnisse sind eindeutig: 67 Prozent der teilnehmenden Unternehmen beabsichtigen, Telearbeit zuzulassen oder weiterhin zuzulassen. Die Umfrage wurde in einem Panel von 1073 Unternehmen durchgeführt, die 39 Prozent aller in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer repräsentieren. Im Einzelnen möchte eine große Mehrheit (83 Prozent) der beteiligten Unternehmen ihren Beschäftigten zwei Tage Telearbeit pro Woche anbieten.

«Telearbeit fordert eine Reform der Arbeitsorganisation mit mehr Flexibilitä. Um qualifizierte Mitarbeiter anzuziehen, muss man ihnen mehr Möglichkeiten geben», hatte Jean-Paul Olinger, Direktor der UEL, gegenüber L'essentiel vor Beginn der Umfrage erklärt. 40 Prozent der teilnehmenden Unternehmen, die derzeit Telearbeit zulassen, gaben an, bereits einen potenziellen Bewerber verloren zu haben, weil sie nicht genügend Telearbeit anboten.

Jean-Paul Olinger ist der Direktor der UEL.

Jean-Paul Olinger ist der Direktor der UEL.

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Diesen Ergebnissen folgend, fordert die UEL die luxemburgische Regierung auf, «ihre proaktiven Schritte gegenüber Deutschland, Belgien und Frankreich zu verstärken», um die sozialen und steuerlichen Schwellenwerte anzuheben, die derzeit ein Hindernis für die Telearbeit von Grenzgängern darstellen. Insbesondere mit Frankreich kommen die Gespräche über die Besteuerung voran. Es wäre jedoch eine Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung zur Entsendung von Arbeitskräften erforderlich, um die Vorschriften über die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung zu ändern.

Die UEL besteht auf die Einrichtung eines «sicheren Hafens» für Grenzgänger, der in erster Linie den Beschäftigten der Finanzbranche zugute käme. Auch wenn die UEL-Umfrage für die meisten Wirtschaftszweige repräsentativ sein soll, zeigen sich große Unterschiede.

Ungleichheit zwischen bestimmten Arbeitnehmern

Telearbeit ist in den Bereichen Versicherungen (96 Prozent), Banken (83 Prozent), Wirtschaftsprüfung und -beratung (80 Prozent) und Dienstleistungen für Unternehmen (73 Prozent) weitgehend erlaubt. In der Industrie (66 Prozent) und im Baugewerbe (49 Prozent) sind die Ergebnisse eher geteilt, weil sich viele Berufe nicht für die Telearbeit eignen. Während 43 Prozent der Beschäftigten im Handel davon profitieren, ermöglichen dies nur 6 Prozent der HoReCa-Unternehmen.

Eine Änderung der Gesetzgebung zur Telearbeit könnte daher zu einer Ungleichheit zwischen bestimmten Arbeitnehmern führen. Die Telearbeit «gehört zu einem attraktiven Arbeitsumfeld», hatte Premierminister Xavier Bettel bei seiner Rede zur Lage der Nation erklärt und gleichzeitig gegenüber L'essentiel auf die Notwendigkeit einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestanden. Ein weiteres Thema, das die öffentliche Debatte vor den Wahlterminen anheizen dürfte…

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