In Luxemburg – Laserpointer - eine ernste Gefahr für Piloten

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In LuxemburgLaserpointer - eine ernste Gefahr für Piloten

LUXEMBURG – Ein Luxair-​​Pilot wurde am vergangenen Mittwochabend mit einem Laserpointer bei der Landung geblendet. Experten und Behörden melden sich nun zu Wort.

Luxair hat den Vorfall mit einem Laserpointer am vergangenen Mittwochabend bestätig.

Luxair hat den Vorfall mit einem Laserpointer am vergangenen Mittwochabend bestätig.

Editpress/Jean-Claude Ernst

Neben vielen weiteren Gefahren, denen sie in ihrem Berufsalltag ausgesetzt sind, müssen sich Piloten nun auch mit einem anderen Problem herumschlagen: Laserpointer. Erst am vergangenen Mittwochabend wurde ein solcher auf das Cockpit einer Luxair-Maschine gerichtet. «Leute, die doof sind, machen so etwas. Leider passiert es immer wieder mal», sagt Dirk Becker, Geschäftsführer der Luxemburg Association of Airline Pilots (ALPL) auf Nachfrage von L'essentiel. «Ein Problem ist aber auch, dass viele Leute, die solche Laserpointer besitzen, meist nicht wissen, wie stark die eigentliche Strahlkraft ist», sagt Becker.

Er möchte auf die Gefahren der Laserpointer aufmerksam machen. «Piloten können von den Laserpointern geblendet werden. Im schlimmsten Fall kann dadurch auch das Sehvermögen eingeschränkt werden», erklärt Becker. Auch könnten bleibende Schäden entstehen, was einen Piloten seine Fluglizenz kosten könnte. «Besonders gefährlich ist eine Blendung bei Start oder Landung eines Flugzeugs. Bei diesen Manövern darf ein Pilot einfach nicht abgelenkt werden», sagt Becker.

Illegale Laserpointer

Wird ein Pilot von einem Laserpointer geblendet, kann nicht viel getan werden. «Es gibt nur eine Verhaltensempfehlung, die lautet: wegschauen und hoffen, dass man von dem Laserpointer nicht getroffen wird», erklärt der Geschäftsführer von ALPL. Falls der Fall dennoch eintritt, sollten die Piloten unverzüglich die Flugsicherheit informieren. Diese hat den genauen Standort der Maschine und kann die Polizei benachrichtigen, die in der Gegend nach einer Person mit einem solchen Laserpointer fahnden wird.

Der Verkauf von Laserpointern unterliegt in Luxemburg strengen Regeln. Die Geräte werden, je nach Stärke, in vier Kategorien eingeteilt:«Kategorie eins und zwei dürfen in Luxemburg legal verkauft und erworben werden. Kategorie drei und vier werden nur den Profis überlassen», sagt Luis Da Silva Arêde, stellvertretender Leiter der Marktüberwachung Abteilung ILNAS (Luxemburgisches Institut für Normung, Zulassung, Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen). Laser werden professionell zum Beispiel in Lichtshows, Krankenhäusern oder Fabriken eingesetzt.

«Auf Jahrmärkten und Volksfesten werden immer wieder illegale Laserpointer verkauft», sagt Luis da Silva Arêde. Diese Laserpointer werden fälschlicherweise als Kategorie eins oder zwei verkauft, dabei sind sie viel stärker und gehören mindestens in Kategorie drei und dürften nicht verkauft werden. Auch können diese besonders starken Laserpointer im Internet bestellt werden. Trotz regelmäßiger Zollkontrollen, finden die Beamten längst nicht alles. Die stärksten Laserpointer können über mehrere Kilometer hinweg strahlen. Das ist genug um einen Piloten zu blenden. Verkäufer dieser verbotenen Laserpointer risikieren eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro.

(jb/jd/jg/L'essentiel)

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