In SaarbrückenLebenslänglich für den Mord an ihrem Ex-Freund
SAARBRÜCKEN – Eine 58-jährige Saarländerin, die ihren früheren Lebensgefährten getötet hat, muss lebenslang in Haft. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte sie wegen Mordes.

Die Frau hatte ihren ehemaligen Lebensgefährten auf offener Straße vor dessen Praxis erschossen.
Eine 58-jährige Saarländerin, die ihren früheren Lebensgefährten getötet hat, muss lebenslang in Haft. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte sie am Mittwoch wegen Mordes. Ohne dass ein konkreter Anlass für die Tat habe festgestellt werden können, habe sie das «arg- und wehrlose Opfer» erschossen, sagte der Vorsitzende Richter. Damit sei das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben.
Nach eigenen Angaben hatte die Masseurin den 46-jährigen Mann «aus Wut und Eifersucht» am Abend des 7. Februar 2019 erschossen, als er gerade seine Krankengymnastik-Praxis in Püttlingen abschließen wollte. 2012 war es nach 16 Jahren zur Trennung des Paares gekommen, weil der Mann eine Beziehung zu einer anderen Frau einging. Mit ihr hatte er zwei Kinder, die zur Tatzeit fünf Jahre beziehungsweise drei Monate alt waren.
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert, die Nebenklagevertreter und der Verteidiger hatten sich diesem Antrag angeschlossen.
(L'essentiel/dpa)