ÖsterreichLeon (6) ertrank in Fluss – Vater soll nach «Ohnmacht» gegoogelt haben
Ende August 2022 ertrank der kleine Leon in einem Fluss. Sein Vater bleibt weiter in U-Haft, bestreitet aber, seinen Sohn getötet zu haben.
Ende August 2022 ist der sechsjährige Leon in der Kitzbüheler Ache in Österreich ertrunken. Der Vater des Jungen gab an, während eines Spaziergangs von einem Unbekannten überfallen und bewusstlos geschlagen worden zu sein. Das Kind sei daraufhin aus dem Kinderwagen geklettert und in den Fluss gestürzt.
Sechs Monate nach der Tragödie hatte die Polizei ihren Tatverdächtigen: den Vater von Leon. Er soll seinen Jungen getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. «Mehrere Indizien haben sich inzwischen zu einem Bild gefügt, das den dringenden Tatverdacht erhärtet», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Innsbruck. Seit Anfang März sitzt Leons Vater in U-Haft.
Untersuchungshaft verlängert
Am Montag wurde die Untersuchungshaft erneut verlängert. Dazu meldete sich Anwalt Stanglechner in einer Aussendung zu Wort: «Die Untersuchungshaft ist nicht deshalb verlängert worden, weil mein Mandant schuldig ist, sondern da nach Ansicht des Gerichts zu befürchten sei, dass er in Zukunft eine Straftat gegen fremde Personen begehen könnte. Der einzige Zweck der Untersuchungshaft ist es, diesem Haftgrund entgegenzuwirken. Mein Mandant weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weiterhin entschieden zurück», heißt es.
In zwei Monaten liegt es an dem Gericht, wieder zu prüfen, ob die Gründe für die Untersuchungshaft weiterhin vorliegen. In der Zwischenzeit werden die Ermittlungen fortgesetzt.
Darum steht Leons Vater unter Verdacht
Die Polizei behauptet, Leons Vater habe sich die Verletzungen am Kopf selbst zugefügt. Die Beamten vermuten, dass er sich «mit einer an den Tatort mitgebrachten Glasflasche auf den Hinterkopf schlug, wodurch eine oberflächliche Quetsch-Rissverletzung entstand». Dann soll der Verdächtige die Flasche am Asphalt zerbrochen und sich selbst auf den Boden gelegt haben, bis er von einem Zeugen entdeckt wurde.
Der Vater bestreitet alle Vorwürfe. Sein Rechtsanwalt, Hubert Stanglechner, legte daraufhin Beschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) aufgrund des Haftgrundes ein. Doch der OGH wies die Beschwerde nun ab. Und führte in der Begründung an, dass der Verdächtige sich einen Monat vor der Tat auf Google über den Zustand der Ohnmacht schlaumachte.
Die Polizei wirft ihm vor, er habe seinen Sohn von seiner Krankheit erlösen wollen. Leon litt am seltenen Syngap-Syndrom. Dabei handelt es sich um einen Gendefekt. Dieser verlangsamt die motorische und geistige Entwicklung erheblich. Auswirkungen der Erkrankung zeigen sich auch in lebenslangen Koordinations- und Entwicklungsstörungen.