Rede des PremierLuxemburg liest und hört künftig im Internet mit
LUXEMBURG - Am Donnerstag hat Premierminister Xavier Bettel erklärt, wie sich Luxemburg bei Terrorwarnungen künftig verhalten wird – und wie es diese vermeiden will.

Schluss mit geheim: Sicherheitsminister Etienne Schneider und Premierminister Xavier Bettel greifen durch.
Am Donnerstagabend zeigte sich Luxemburgs Premierminister Xavier Bettel vor den Pressevertretern äußerst offensiv. «Wir wollen nach den Anschlägen von Paris nicht warten. Die aktuelle Situation erfordert neue Maßnahmen.» Dabei gebe es vor allem bei einer Erhöhung der Warnstufe einige gravierende Änderungen.
Die Stufe 2 (von 4) wird in Luxemburg derzeit zwar nicht angehoben, dennoch will sich das Großherzogtum angesichts der angespannten Sicherheitslage besser rüsten, um ernsthaften Bedrohungen entgegentreten zu können. Zuvor hatte Bettel die angestrebten Maßnahmen der zuständigen Parlamentskommission eröffnet.
Zugang zu Bankdaten
Schon jetzt soll es die Möglichkeit geben, Pseudonyme in sozialen Netzwerken und Chats zu durchleuchten. Dabei werde auch das Luxemburgische Regulierungsinstitut (ILR) zu Rate gezogen, um schneller an Personaldaten und Telefonnummern zu gelangen. Polizei und Staatsanwaltschaft sollen dann auch einen schnelleren Zugang zu Bankdaten von Verdächtigen bekommen.
Im Falle von falschem Alarm wolle der Staat außerdem die Verursacher zur Kasse bitten, falls dadurch die Untersuchung zu einer unmittelbaren Bedrohung entsteht. In Schulen soll es künftig Personen geben, die Schüler und Eltern bei Fragen zu Radikalisierung zu Rate stehen.
Aufstachelung zum Hass
Ab Warnstufe 3 soll die Polizei sogar dazu befugt sein, rund um die Uhr Hausdurchsuchungen durchführen zu können. Derzeit geht das nur tagsüber von 6.30 Uhr bis 20 Uhr. Zudem könnten Verdächtige 48 statt bisher 24 Stunden in Polizeigewahrsam genommen werden. Außerdem bekommt die Police Grand-Ducale die Befugnis, Handy-, Viber- und Skype-Kommunikationen von Verdächtigen abzuhören und darf ihre Computer infiltrieren. Auch dürften ab Stufe 3 Fahrzeug- und Personenkontrollen ohne konkreten Verdacht durchgeführt werden.
Schließlich will Luxemburgs Regierung die Definition der «Anstachelung zum Hass» im Strafgesetzbuch anpassen. Allgemein sollen eine Reihe von Rechtsvorschriften geändert werden. Die entsprechenden Entwürfe werden der Abgeordnetenkammer in den kommenden Tagen diskutiert.
(Patrick Théry/L'essentiel)