Deutschland: «M.J. beschleunigte nochmal, als der Polizist auf der Motorhaube lag»

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Deutschland «M.J. beschleunigte nochmal, als der Polizist auf der Motorhaube lag»

Manfred J. soll auf der Flucht vor einer Kontrolle einen 39-jährigen Beamten schwer am Kopf verletzt haben. Er wurde wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Behörden gehen davon aus, dass er der Reichsbürger-Szene angehört, die so tut, als gebe es Deutschland gar nicht.

Steve Last
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Steve Last
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Manfred J. muss sich wegen versuchten Mordes an einem Polizisten vor Gericht verantworten.

Manfred J. muss sich wegen versuchten Mordes an einem Polizisten vor Gericht verantworten.

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Ihm wird vorgeworfen, dass er den im Februar 39-jährigen Beamten bei einer Verkehrskontrolle bewusst anfuhr und auf die Fahrbahn schleuderte.

Ihm wird vorgeworfen, dass er den im Februar 39-jährigen Beamten bei einer Verkehrskontrolle bewusst anfuhr und auf die Fahrbahn schleuderte.

Imago Images/Sven Simon (Symbolbild)
Der Vorfall ereignete sich in Efringen-Kirchen (Deutschland).

Der Vorfall ereignete sich in Efringen-Kirchen (Deutschland).

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Anfang Februar wurde in der deutsche Gemeinde Efringen-Kirchen ein Polizist schwer am Kopf verletzt, als er von einem fliehenden Auto zuerst auf die Motorhaube und dann auf die Fahrbahn geschleudert wurde. Nicht einmal Schüsse aus den Dienstwaffen der Beamten konnten den alkoholisierten Fahrer Manfred J. zu stoppen, wie die deutsche Bundesanwaltschaft schreibt, obwohl er getroffen wurde. Sie hat inzwischen Anklage wegen versuchten Mordes gegen J. erhoben.

Gemäß Anklageschrift fuhr der damals 61-jährige Deutsche den ihm entgegenlaufenden Polizisten frontal an und nahm in Kauf, ihn schon allein damit tödlich zu verletzen. «Nachdem dieser in Bauchlage auf der Motorhaube zu liegen kam, hielt Manfred J. nicht an, sondern beschleunigte nochmal», heißt es weiter. In Folge dessen, habe J. sein Auto so zur Seite manövriert, dass der Polizist auf die Straße stürzte und eine Gehirnblutung erlitt.

Bewusster Angriff auf Polizei?

Die Behörden gehen aber von mehr aus, als einer betrunkenen Flucht vor einer Verkehrskontrolle. Laut Anklage soll J. ein Reichsbürger sein. «Er leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkennt hoheitliche Befugnisse ihrer Repräsentanten nicht an», steht darin. Bei einer Hausdurchsuchung sei bei J. Material gefunden worden, das der Szene zuzuordnen sei. Daher rührt der Verdacht, dass J. gar gezielt Polizeiangehörige verletzten wollte.

Laut der «Badischen Zeitung» behauptete J., der Ermittlungsrichter habe nicht das Recht, ihn «festzusetzen» und sprach ihm die «Rechtsfähigkeit» ab. Er habe «in Notwehr gehandelt» und sei ein «Opfer der Justiz». Sie bezieht sich auf einen Appell von J. beim Bundesgerichtshof vom August. Trotz seines Protests sitzt J. aber seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Grund: Fluchtgefahr.

Glauben an das Deutsche Reich

Die Anklage gegen Manfred J. ist in den Händen der deutschen Bundesanwaltschaft. Sie übernimmt Fälle wie Mord (auch Versuche), «wenn die Tat nach den Umständen geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit des Staates zu beeinträchtigen», wie im deutschen Gesetz steht. Weiter werden J. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Beamte, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen.

Wegen der umfangreichen Abklärungen zu Hintergrund und Motiv von J. steht noch immer kein Termin für die Verhandlung am Oberlandesgericht Stuttgart fest. Der Fall füllt gemäß der «Badischen Zeitung» inzwischen 24 Ordner.

*Name der Redaktion bekannt

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